08.03.2018 - 3 Feststellung der Tagesordnung des öffentlichen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 08.03.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Ratsvorsitzende weist auf den vorliegenden Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion hin und führt dazu aus, dass gemäß § 6 der Geschäftsordnung dieser Antrag auf die Tagesordnung zu setzen sei, wenn die Dringlichkeit vorliegt und vom Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder anerkannt wird. Der Antragsteller habe zunächst die Möglichkeit, die Gründe für die Dringlichkeit zu erläutern, eine Aussprache über den Inhalt des Antrags dürfe nicht erfolgen.
Ratsherr Range führt aus, dass der niedersächsische Gesetzgeber vor wenigen Wochen Planungssicherheit für die Förderschulen im Sekundarbereich 1, also ab der 5. Klasse, beschlossen habe. Dies sei erfreulich, aber noch nicht ausreichend, denn es habe schon Auswirkungen auf die Schullandschaft ab dem nächsten Schuljahr. Die ohnehin angespannte Lage im Bereich der Versorgung mit Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften werde sich deshalb eher verschärfen als entspannen. Das gelte auch für den Grundschulbereich. Zwar wolle die Landesregierung mit Abordnungen von Lehrkräften aushelfen, man müsse das Augenmerk aber auch auf die Versorgung mit sozialpädagogischen Fachkräften richten. Viele Eltern hätten von überforderten Lehrkräften und deren Schwierigkeiten bei der gleichzeitigen Befassung mit förderungsbedürftigen Kindern und der Vermittlung des planmäßigen Lehrstoffs berichtet. Von der Ganztagsbetreuung und den Herausforderungen dort wolle er hier noch gar nicht reden. Es bestehe somit Handlungsbedarf im schulorganisatorischen, insbesondere personalwirtschaftlichen Bereich. Das sei ohne ein Zusammenwirken von Stadt, Landkreis und Schulverwaltung sowie den privaten sozialen Trägern der Sozialpädagogik nicht zu bewältigen.
Der Handlungsbedarf sei dringend, weil nur noch wenige Arbeitswochen zur Vorbereitung des neuen Schuljahrs zur Verfügung stünden; da sei es nicht sinnvoll, dass der Rat erst im Nachhinein eingebunden werde, um die praktische Verantwortung gegenüber den Bürger/innen für eine beste Bildung und Förderung wahrzunehmen. Es bleibe also nicht viel Zeit zum Handeln. Abschließend beantragt er wie folgt zu verfahren bzw. zu beschließen:
- Der Antrag wird als eilbedürftig behandelt.
- Der Antrag wird zur weiteren inhaltlichen Vorberatung in den Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration verwiesen.
- Der Antrag wird zur abschließenden Behandlung in den Verwaltungsausschuss verwiesen, da dieser das für den Beschluss zuständige Organ ist.
Beigeordneter Zobel trägt vor, dass die Gruppe GRÜNE/WG/PARTEI keine Dringlichkeit sehe, denn der Kreistag habe kürzlich diesbezügliche Anträge in den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass damals u. a. die FDP-Fraktion dafür gesorgt habe, dass die Stadt keinen direkten Zugriff mehr auf die weiterführenden Schulen habe. Hier liege die Zuständigkeit jetzt beim Landkreis. Im Übrigen könne diese Angelegenheit so dringlich gar nicht sein, denn in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.03.2018 sei diese Thematik mit keiner Silbe erwähnt worden.
Ratsfrau Marks berichtet, dass die SPD-Fraktion auch keine Dringlichkeit sehe, da die Zuständigkeit beim Landkreis liege. In der Sitzung des Ausschusses für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration am 07.03.2018 sei dies im Rahmen der Beantwortung des SPD-Antrages Nr. AN/0391/17 „Einflussnahme auf die Einführung einer Oberstufe an der IGS Burgstraße in Celle“ entsprechend bestätigt worden. Demzufolge sollte hier dann auch so verfahren werden.
Ratsherr Müller schließt sich den Ausführungen des Beigeordneten Zobel an. Im Januar d. J. habe der Rat erst entschieden, weitere Aufgaben (Jugendhilfe) an den Landkreis abzugeben. Dann solle der Landkreis in der heute anstehenden Thematik ebenfalls entscheiden, die Stadt sei nicht mehr zuständig.
Beigeordneter Trenkenschu unterstützt den Antrag der FDP-Fraktion und sehe hier die Dringlichkeit, denn die betroffenen Schüler/innen hätten große Probleme in der Schule. Man sollte hier nicht über Zuständigkeiten usw. diskutieren, sondern vorrangig daran denken, wie diesen Schüler/innen geholfen werden könne.
Beigeordneter Didschies bestätigt, dass die Zuständigkeit sicherlich beim Landkreis liege, aber es könne nicht schädlich sein, dass die Stadt im Interesse der betroffenen Schüler/innen eine entsprechende Willensbekundung abgibt. Deshalb sollte diese Thematik in den zuständigen städtischen Gremien behandelt werden, damit die hiesigen Mandatsträger über diese Angelegenheit umfassend informiert werden und den Bürger/innen bei Bedarf Rede und Antwort stehen können.
Bürgermeisterin Fiß weist darauf hin, dass sie eine Abschaffung der Förderschulen stets abgelehnt habe. Auch wenn der Landkreis zuständig sei, sollte hier der Dringlichkeit zugestimmt werden, denn es seien auch die Grundschulen betroffen und hier läge die Zuständigkeit bei der Stadt. Letztendlich gehe diese Problematik alle an, sowohl im Landkreis als auch im Stadtgebiet.
Danach lässt der Ratsvorsitzende über den vorliegenden Dringlichkeitsantrag abstimmen, d. h. dieser Antrag wird in die Tagesordnung aufgenommen, wenn der Rat die Dringlichkeit dieses Antrages mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder (= mindestens 29 Ja-Stimmen) anerkennt. Nach der Abstimmung stellt der Ratsvorsitzende fest, dass das notwendige Quorum nicht erreicht wurde. Dieser Antrag wird somit nicht in die Tagesordnung aufgenommen.
Danach wird die Tagesordnung für den öffentlichen Teil - siehe oben - vom Rat einstimmig bestätigt.
