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ALLRIS - Auszug

20.06.2018 - 33 Antrag der Fraktion WG/Die Partei "Darstellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat der Stadt Celle beschließt einstimmig:

 

a)      Die Belegung der Flächen im Gewerbegebiet Kolkwiesen (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

 

b)      Die Umwidmung der Flächen in Wohnbauland wird abgelehnt.

 

c)      Der Antrag wurde inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.

 

d)      Die am 15.12.2006 durch den Rat gefassten Beschlüsse zur Einleitung der Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle OT Wietzenbruch „Gewerbegebiet Kolkwiesen“ (BV/0354/06) und der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 118 der Stadt Celle „Gewerbegebiet Kolkwiesen (BV/0347/06) werden aufgehoben. Die mit den damaligen Aufstellungsbeschlüssen seinerzeit geplante Umwandlung des südlichen Gewerbegebietsabschnittes in ein Mischgebiet wird nicht weiterverfolgt.

Die noch nicht veräerten Flächen im Gewerbegebiet Wietzenbruch werden entsprechend der aktuellen Nachfragesituation weiterhin als Gewerbegebiet vermarktet.

 

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Anlagen zur Vorlage