20.06.2018 - 32 Bebauungsplan Nr. 28 Ace der Stadt Celle "Gewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 32
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Mi., 20.06.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Rat beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen wie folgt:
Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 Ace der Stadt Celle „Gewerbegebiet Apfelweg Süd“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten Forstamt Fuhrberg mit Email vom 20.12.2017 wird nicht entsprochen.
- Der Anregung des Landkreises Celle mit Schreiben von 05.01.2018 wird entsprochen.
- Der Stellungnahme des LaBüN und BUND Landesverband Niedersachsen mit Schreiben vom 09.05.2017, nach Ablauf der Frist, wird nicht entsprochen.
- Der Stellungnahme des Bürgers A sowie der Bürger A, B, C, D und E vertreten durch Rechtsanwalt N. mit Schreiben und Emails vom 03.05.2017 und 11.01.2018 wird, bis auf die Korrektur eines Rechtschreibfehlers in der Begründung zum Bebauungsplan, nicht entsprochen.
- Der Anregungen der im Rahmen der öffentlichen Auslegung am 03.05.2017 übergebenen Bürgereingabe wird nicht entsprochen. Die Anmerkungen zur Erschließung über den Apfelweg sind durch die jetzige Erschließung über die Baker-Hughes-Straße gegenstandslos geworden.
- Den Anregungen des Ortsrates Blumlage/Altstadt gemäß der Anhörung des Ortsrates am 01.02.2017 wird teilweise entsprochen.
- Den Anregungen des Ortsrates Altencelle gemäß der Anhörung des Ortsrates am 21.02.2017 wird teilweise entsprochen.
Der Bebauungsplan Nr. 28 Ace der Stadt Celle „Gewerbegebiet Apfelweg Süd“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 140 der Stadt Celle „Gewerbegebiet Baker-Hughes-Straße“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
