20.06.2018 - 20 Bebauungsplan Nr. 138, I. Teil der Stadt Celle ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Mi., 20.06.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Kinder erläutert ausführlich die o. g. Vorlage und hebt hervor, dass durch den Satzungsbeschluss ein großer Schritt zur Entwicklung der Allerinsel vollzogen werde. Es seien schon diverse Maßnahmen umgesetzt worden (u. a. zum Hochwasserschutz sowie die Erschließungs- und Verkehrsanlagen). Die Baumaßnahmen für die Wohnbebauung sollen nun zügig umgesetzt werden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass man sich in einem Stadtumbaugebiet befindet, d. h. bestimmte Areale sollen einer neuen wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. Die Einwendungen nach der ersten und zweiten Auslegung seien intensiv geprüft und größenteils eingearbeitet worden. Das Thema Lärm sei in enger Abstimmung mit den örtlich ansässigen Gewerbebetrieben sehr umfassend beleuchtet worden und hier habe man nachgebessert, um möglichst einen breiten Konsens zu finden. Man müsse feststellen, dass in diesem urbanen Gebiet derzeit der Verkehrslärm die größte Lärmquelle darstelle und nicht der gewerbliche Lärm. Durch die in Rede stehenden Nachbesserungen und die Festsetzungen im B-Plan werde dem Rat eine rechtssichere Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Dadurch werde ein attraktives und innenstadtnahes Wohnungsangebot geschaffen und er bittet um Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank berichtet, dass die Allerinsel ohne Zweifel ein ungeschliffener Rohdiamant sei, der in ein strahlendes Juwel verwandelt werden sollte. Doch der heutigen Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Allerinsel als Entwicklungskonzept könne sie nicht zustimmen. Das Entwicklungspotential dieses stadtnahen Kleinods werde in diesem Plan nicht annähernd ausgeschöpft. Die fehlende Anbindung zum Schloss über das Gebiet der Rathsmühle sowie der entstehende Konflikt zwischen Industriestandorten, Festplatz und Wohngebiet seien nur zwei Kritikpunkte, die sie hier nennen möchte. Allein zum Bebauungsplan Teil I finde sie noch zahlreiche starke Bedenken u. a. von den Firmen Barilla und Conmetall sowie vom BUND. Diese Akteure hätte man stärker in die Planungen mit einbeziehen sollen, denn nur so könne sich die Allerinsel zu dem stadtnahen Juwel entwickeln. Nachhaltigkeit, urbane Aufwertung und zukunftsorientierte Investitionen sollten die Leitlinien des städtischen Handelns sein, um nicht nur die Lebensqualität für die Bürger der Stadt Celle zu verbessern, sondern auch um neue Bürger für die Stadt zu gewinnen. Man sollte jetzt ein zukunftsorientiertes Entwicklungskonzept erarbeiten, um die Allerinsel zu einem Bestandteil des Celler Lebens zu entwickeln, von dem alle etwas haben. Innovative Standards für eine nachhaltige Zukunft in einer lebendigen Stadt sollten dabei selbstverständlich sein. Sicherlich sei sie hiebei nicht auf der Linie der SPD-Fraktion, doch dies zeige, wie sehr Pluralität und Debattenkultur fester Bestandteil der SPD ist.
Beigeordneter Rentsch führt aus, dass die SPD-Fraktion mehrheitlich zustimmen werde. Es sei von großer Bedeutung, dass jetzt der Satzungsbeschluss komme, denn es sei schon viel Zeit ins Land gegangen. Es habe einen Investorenwettbewerb gegeben und die siegreichen Entwürfe können nur umgesetzt werden, wenn heute die Satzung beschlossen werde. Das Thema Lärm sei umfassend geprüft worden, hier habe sich die Verwaltung intensiv mit den betroffenen Firmen auseinandergesetzt. Er gehe davon aus, dass man jetzt einen rechtssicheren B-Plan bekommen werde. Diesbezüglich weist er darauf hin, dass die Investoren wissen, in welchem Gebiet sie die geplante Wohnbebauung ansiedeln werden. Ebenso sei keiner gezwungen, später dort eine Wohnung zu erwerben bzw. dort zu wohnen, die zahlreichen Nutzungen auf der Allerinsel seien hinlänglich bekannt.
Ratsherr Fuchs geht auf die lange Planungsphase ein, die der Rahmenplan durchlaufen habe. Heute könne es nun zum Abschluss kommen und die Entwürfe, die vor ca. zwei Jahren von der Jury ausgesucht wurden, könnten nun endlich realisiert werden. Hierbei verweist er auf die Änderungen im Baugesetzbuch, denn es sei damals die neue Kategorie „urbanes Gebiet“ in die Baunutzungsverordnung eingeführt worden. Im Vergleich zum Mischgebiet sei das Lärmschutzniveau verringert worden, so dass potentielle Konflikte vermieden werden können. Es sei hinlänglich bekannt, welchen Lärmarten die zukünftigen Bewohner auf der Allerinsel ausgesetzt sein werden. Die lärmtechnischen Anforderungen für die künftige Wohnbebauung seien hoch, aber technisch und architektonisch durchaus lösbar. Dies werde über die Festsetzungen im B-Plan sichergestellt. Die CDU-Fraktion werde der vorliegenden Satzung zustimmen.
Ratsherr Dr. Hörstmann hebt hervor, dass die neue Kategorie „urbanes Gebiet“ der Verwaltung quasi aus der Klemme geholfen habe. Die detaillierten und umfangreichen Einwendungen der Firma Barilla habe seine Fraktion zum Nachdenken gebracht und es sei fraglich, ob die ergangenen Antworten der Verwaltung einer rechtlichen Prüfung standhalten werden. Da für seine Fraktion derzeit nicht erkennbar sei, welche Konsequenzen die Firma Barilla ggf. aus diesem Satzungsbeschluss ziehen werde (an das schlimmste Szenario möchte man gar nicht denken), werde sich die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN bei der Abstimmung enthalten.
Ratsherr Ohl trägt vor, dass man seit 2004 auf den Startschuss warte und dass sich die Baukräne endlich drehen. Leider sei in den ganzen Planungsphasen kein richtiger Flow erkennbar gewesen. Aufgrund der aufgetretenen Verzögerungen habe man einen Generalplaner gefordert und die Verwaltung habe daraufhin Herrn Schucht damit beauftragt, was von seiner Fraktion sehr begrüßt worden sei. Nach dem Abschluss des Verfahrens sehe er noch ein gewisses prozessuales Restrisiko, so dass jetzt Sorgfältigkeit vor Schnelligkeit gehen müsse. Es sei schon so viel Zeit ins Land gegangen, da sei es vertretbar, weiter mit Barilla zu verhandeln, um dieses Restrisiko möglichst auszuschließen. Im Übrigen könne er den Umfang dieses Restrisikos gar nicht einschätzen, da trotz mehrfacher Nachfrage keine Infos von der Verwaltung gekommen seien. Ein Investor werde erst dann seine Kräne zum Drehen bringen, wenn Rechtssicherheit hergestellt worden ist. Dieses Risiko sei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an dieser Stelle zu groß. Im Übrigen sei für Los 3 noch gar kein Investor vorhanden.
Stadtbaurat Kinder gibt dazu an, dass es sehr wohl einen Investor zu Los 3 gebe, hier würden die beiden Investoren zu Los 1 und 2 übernehmen und eine entsprechende Abstimmung laufe bereits. Es sei selbstverständlich, dass Investoren nur auf Grundlage eines rechtssicheren B-Planes bauen würden und dieser solle heute beschlossen werden. Man sei mit allen Firmen und Investoren im Gespräch und es seien viele Fragen und Einwendungen abgearbeitet worden. Derzeit liege man in einem sog. Gutachterstreit; diesbezüglich seien alle Fragen der Firma Barilla detailliert beantwortet bzw. beantragte Messungen durchgeführt worden. Seitens der Verwaltung sei alles getan worden, um zu einer Einigung zu kommen. Der hiesige Fachdienst Recht habe dies bestätigt und irgendwann müsse man zu einer Entscheidung kommen, auch wenn manche Einwender ggf. eine andere Auffassung vertreten.
Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwölf Enthaltungen wie folgt:
Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die Hinweise des Amtes für Regionale Landesentwicklung Lüneburg mit Schreiben vom 13.03.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise der AVACON mit Schreiben vom 07.03. und 15.11.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Den Stellungnahmen der Barilla Deutschland GmbH mit Schreiben vom 19.08.2016, vom 07.03.2017 und vom 07.12.2017 wird teilweise entsprochen.
Den Stellungnahmen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), KG Celle mit Schreiben vom 13.11.2013 und vom 06.12.2017 wird teilweise entsprochen.
Die Hinweise der Celle-Uelzen Netz GmbH mit Schreiben vom 31.10.2013, vom 22.08.2016 und vom 23.02.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Der Stellungnahme der Conmetall/Conpac vertreten durch CMS Anwälte Köln mit Schreiben vom 14.03.2017 wird nicht entsprochen.
Die Hinweise der Deutschen Bahn, DB Immobilien – Region Nord mit Schreiben vom 02.08.2016 und vom 14.03.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise der Freiwilligen Feuerwehr mit Schreiben vom 24.10.2013 und vom 26.02.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade vom 28.10.2013, vom 08.08.2016, vom 27.03.2017 und vom 20.11.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise der IHK Lüneburg-Wolfsburg mit Schreiben vom 22.11.2013 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Hannover mit Schreiben vom 30.10.2013 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise der LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH mit Schreiben vom 31.10.2013 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise der LGLN, RD Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst mit Schreiben vom 15.10.2013 und vom 05.07.2016 werden zur Kenntnis genommen.
Der Stellungnahme der Landesforsten (LwK) Niedersachsen Forstamt Südostheide mit Schreiben ohne Datum wird teilweise entsprochen.
Den Stellungnahmen des Landkreises Celle, Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung mit Schreiben vom 05.11.2013, vom 22.8.2016, vom 14.03.2017 und vom 07.12.2017 wird teilweise entsprochen.
Der Hinweis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Südostheide, GSt. Celle mit Schreiben vom 02.08.2016 und vom 08.03.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 30.09.2013 und vom 17.08.2016 wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Verden mit Schreiben vom 30.10.2013, vom 22.08.2016 und vom 09.03.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise der NLWKN Betriebsstelle Verden mit Schreiben vom 07.03.2013, vom 11.08.2016 und vom 02.03.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Regierungsvertretung Lüneburg mit Schreiben vom 20.11.2013 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle (ZAC) mit Schreiben vom 01.11.202013, vom 05.08.2016 und vom 02.03.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Celle mit Schreiben vom 28.10.2013, vom 15.08.2016 und vom 03.03.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise der Osthannoverschen Eisenbahngesellschaft (OHE) mit Schreiben vom 11.07.2016 und vom 21.02.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Verden, Sachbereich 3 mit Schreiben vom 05.11.2013, vom 28.02.2017 und vom 22.11.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Der Bebauungsplan Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ mit örtlichen Bauvorschriften wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
