23.08.2018 - 8 Anpassung der Entgeltordnung für Kindertagesstä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 23.08.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Engelen trägt vor, dass er die in der Ergänzungsvorlage vorgesehene Anpassung der Entgeltordnung begrüße. Dennoch wolle er nicht unerwähnt lassen, dass er sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung anders vorstelle, denn er habe in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses die Fachverwaltung gefragt, warum nicht – wie sonst üblich – eine Synopse zur Verfügung gestellt worden sei, um alte und neue Zahlen besser vergleichen zu können. Dies sei laut Aussage der Fachverwaltung nicht möglich gewesen. Dankenswerterweise habe Beigeordneter Trenkenschu dies dann im Rahmen einer Fleißarbeit übernommen und hierbei sei deutlich geworden, dass Kosten zum Teil bis zu 200% angehoben werden sollten und das zu Lasten sozial schwacher Familien. Dies sei von der Verwaltung nicht gut aufbereitet worden und er hoffe, dass das ein einmaliger Vorgang gewesen ist. Die SPD-Fraktion werde der überarbeiteten Vorlage zustimmen.
Beigeordneter Trenkenschu berichtet, dass die AfD-Fraktion dieser Anpassung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten sowie der Tagespflegesatzung nicht zustimmen werde, denn die Gebühren für die Betreuung der Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres sollen nach dem Willen der Verwaltung um rd. 5,5% gegenüber des Vorjahres steigen. Im Vergleich zu der allgemeinen Preisentwicklung sei dieser Wert enorm hoch, die offizielle Inflation in Deutschland liege bei rd. 2,0%. Der Zuschlag für die Betreuung der Kinder von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr in allen Altersgruppen solle sogar um stolze 32% auf 90,00 € erhöht werden. Solche Steigerungsraten seien für die AfD-Fraktion inakzeptabel. Nach der alten Regelung sei der Besuch einer Kindertagesstätte im dritten Kindergartenjahr sowohl für die Regelleistungen als auch für die Sonderleistungen beitragsfrei gewesen. Jetzt solle diese Regelung gestrichen werden und die berufstätigen Eltern um 90,00 € und mehr im Monat belastet werden. Das sei wieder mal eine Mogelpackung und diese versteckte Erhöhung wolle der Rat - insbesondere die Sozialdemokraten - doch nicht ernsthaft mittragen. Des Weiteren habe die AfD-Fraktion große Bedenken, dass für die Festlegung der Entgeltordnung für die Betreuung der Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr als Basis die separate Kostenkalkulation für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren zugrunde gelegt werde. Dies habe nämlich die Verwaltung getan und damit wäre die ganze Gebührenordnung höchstwahrscheinlich rechtswidrig. Er habe den Eindruck, dass die Verwaltung mit allen möglichen Mitteln versuche, die für die Stadt gestiegenen Kosten, die durch die neue gesetzliche Regelung zu den beitragsfreien Kindergartenplätzen entstehen werden, auf die berufstätigen Eltern abzuwälzen. Das werde die AfD-Fraktion definitiv nicht mittragen.
Ratsherr Dr. Hörstmann unterstützt das Vorhaben der beitragsfreien Kita-Plätze. Allerdings stelle er sich die Frage, ob langfristig die Finanzierung gesichert ist, denn die finanzielle Unterstützung des Landes ist zunächst bis zum Jahr 2020 vorgesehen. Hier sei interessant zu wissen, wie es nach zwei Jahren weitergehen und ob sich das Land auch an Kostensteigerungen im Personalbereich usw. beteiligen werde.
Ratsfrau Marks bringt ihr Bedauern zum Ausdruck, dass von der Verwaltung immer wieder die schlechte Haushaltslage ins Feld geführt werde, um eine Anhebung von Gebühren und Entgelten zu rechtfertigen. Man dürfe bei Kindern und Bildung nicht sparen, insbesondere wenn horrende Summen ausgegeben werden, um z. B. einen Platz für Wohnmobilisten herzurichten. Auch das Argument, dass die Kommunalaufsicht hier ggf. einschreiten könnte, ziehe bei ihr nicht, denn das Land habe diese neue Regelung initiiert und sie könne sich kaum vorstellen, dass die Kommunalaufsicht beim Thema Kita-Gebühren intervenieren wird. Es sei traurig, dass die Eltern immer weitere finanzielle Belastungen hinnehmen müssten, dies gehe dann zu Lasten anderer Aktivitäten der Kinder (z. B. im Sportverein), denn da würden die Eltern als erstes anfangen zu sparen. Sie werde dieser Vorlage heute nicht zustimmen.
Beigeordneter Zobel trägt vor, dass diese angebliche Beitragsfreiheit in den letzten Wochen groß gefeiert worden sei, doch jetzt zeige sich, dass die von der Landesregierung getroffene Regelung nun doch nicht so toll ist und eher einer Mogelpackung gleicht, denn die Beitragsfreiheit gebe es nur in den Kernzeiten. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen habe sich stets für eine komplette Beitragsfreiheit eingesetzt und nicht nur für die Kernzeiten. Hier schließe man sich den Ausführungen der Gleichstellungsbeauftragten an, die wie folgt lauten:
„Zu den beschriebenen strukturellen Benachteiligungen der Alleinerziehenden kommen durch das angestrebte Finanzierungsmodell neue Belastungen gegenüber den „Zwei-Eltern-Familien“ hinzu. Aus Gleichstellungssicht sollte Ziel der Stadt sein, die erwerbstätigen Alleinerziehenden zu entlasten. Das sind insbesondere die Mütter. Ich plädiere daher für die Erarbeitung eines alternativen Finanzierungsmodells. Darüber hinaus fehlen Konzepte für die gleichberechtigte Teilhabe durch gute Betreuungsstrukturen für Alleinerziehende.“
Wenn man dieses nicht beherzige, sei Celle keine kinderfreundliche Stadt mehr.
Beigeordneter Didschies erklärt, dass die neue Entgeltfreiheit ein Segen für die Personensorgeberechtigten sei, wenngleich die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt noch nicht abzusehen sind. Dazu kommt, dass in der Zeit von 16:00 bis 19:00 Uhr mit einer erheblichen Kostensteigerung für die Stadt zu rechnen ist, da in dieser Zeit nur wenige Kinder betreut werden. Doch es gebe eben keine totale Beitragsfreiheit, diese gelte nur für die Kernzeit von 08:00 bis 16:00 Uhr. Er weist darauf hin, dass man eine Kostenberechnung benötige, die aufzeigt, was ein Vormittags- und was ein Nachmittagsplatz kostet, denn es könne vorkommen, dass lediglich die Notwendigkeit für eine Vormittags- oder eine Nachmittagsbetreuung besteht. Dann würde die Verwaltung nicht automatisch einen kostenlosen Ganztagsplatz zuweisen, sondern von den Eltern eine Kostenbeteiligung für die Zeit einfordern, die über vier Stunden hinausgeht und z. B. für Freizeitaktivitäten der Eltern genutzt werden könne. Hier erinnere er an einen Ratsbeschluss, der bei den Kita-Gebühren einen Kostendeckungsgrad von 25% für die Eltern vorsehe. Dieser habe nach wie vor Gültigkeit und werde auch jetzt nicht überschritten. Bei dem jetzt vorliegenden Kompromissvorschlag der Verwaltung für die Randzeitenbetreuung von 16:00 bis 19:00 Uhr seien es sogar nur knapp über 20% der Bruttokosten. Dies entspreche der Beschlusslage des Rates und deshalb könne er die heutige Jammerei nicht nachvollziehen. Man könne bei der Haushaltslage der Stadt diese freiwilligen Leistungen nicht unbegrenzt aufstocken und die Kosten, insbesondere für die sog. Randzeiten, fast ausschließlich der Stadt aufbürden. Für ihn sei es selbstverständlich, dass sich Eltern in solchen Fällen auch weiterhin mit bis zu 25% an den Kosten beteiligen. Die CDU-Fraktion stimmt der Anpassung der Entgeltordnung zum 01.09.2018 zu. Er gehe davon aus, dass die Kostenberechnungen zu gegebener Zeit evaluiert werden und in den Ratsgremien dazu berichtet wird.
Ratsherr Müller berichtet, dass das ganze Zahlenspiel doch recht verwirrend gewesen sei. Die Verwaltung schwinge mal wieder die Keule mit dem Geld, doch seit sieben Jahren leiste man sich z. B. eine Congress Union, die der Stadt täglich rd. 6.900,-€ kostet. Dann passe es nicht, dass man sich einen Betrag von rd. 35.000,-€ für die frühkindliche Erziehung nicht leisten könne. Es wäre sinnvoller, die Projekte anzupacken, die richtig Geld kosten (z. B. Nordwall). Diesbezüglich würde man Millionenbeträge totschweigen und bei der frühkindlichen Erziehung werde der Rotstift angesetzt. Es könne nicht sein, dass bestimmte Themen nur über das Geld weggeredet werden, insbesondere wenn es um Beträge geht, die durchaus noch im Haushalt generiert werden können. Die Fraktion LINKE/BSG werde hier nicht zustimmen, denn sie wünsche sich einen komplett kostenfreien Kita-Platz.
Kulturdezernentin McDowell führt aus, dass die Verwaltung im Hinblick auf eine Beschlussvorlage, die ursprünglich der Stadt in der derzeitigen desolaten Haushaltslage ein paar Mehreinnahmen verschaffen sollte, aufgrund der Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses eine Kehrtwende um 180°Grad gemacht habe. Da könne sie die Hinweise der Ratsherrn Engelen und Müller bezüglich der Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung nicht nachvollziehen; hier sehe sie die Arbeit der Verwaltung nicht hinreichend gewürdigt. Die Randstunden könne man nicht komplett beitragsfrei stellen, denn dann würde man versuchen, ein Versäumnis des Landes durch kommunale Mittel aufzufangen und das könne man sich einfach nicht leisten. Das Land habe beschlossen, nur die Kernzeiten von 08:00 bis 16:00 Uhr beitragsfrei zu stellen, was die Kommunen darüber hinaus leisten, bleibe ihnen im Rahmen ihrer finanziellen Mittel selbst überlassen. Wenn Alleinerziehende oder Geringverdiener darauf angewiesen sind, in den Abendstunden zu arbeiten, bestünde für diesen Personenkreis die Möglichkeit, entsprechende Ermäßigungen bei der Stadt zu beantragen. Daneben gebe es noch das Bundesteilhabegesetz, nach dem gewisse Mittel erstattet werden können, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Dies könne durchaus dazu führen, dass bei Nutzung der abendlichen Sonderzeiten kein Entgelt zu entrichten ist (mit Ausnahme des Essengeldes). Bezüglich der Ausführungen des Beigeordneten Trenkenschu gibt sie an, dass die unterschiedliche Behandlung der Kinder unter drei Jahre und über drei Jahre rechtmäßig sei, da es sich um zwei unterschiedliche Zielgruppen handeln würde. Dies habe der hiesige Fachdienst Recht so bestätigt. Bezüglich der Finanzierung des Landes ab dem Jahr 2020 ff. trägt sie vor, dass man über den Nieders. Städtetag in harten Verhandlungen mit dem Land eine Steigerung des Landesbeitrags in den nächsten Jahren von 55 auf 58% als Stufensystem erreicht habe. Des Weiteren stünden noch Leistungen des Bundes zur Verfügung (sog. „Gute Kita-Gesetz“), darüber sollen zusätzliche Mittel an die Kommunen ausgeschüttet werden (voraussichtlich über Verteilerschlüssel des Landes). Man werde hier entsprechende Bedarfe anmelden; sie werde dazu weiter berichten. Bezüglich der Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten gibt sie an, dass diese noch auf die erste Verwaltungsvorlage ausgerichtet gewesen sei. Frau Lüters habe sich heute bei ihr bedankt, dass die Verwaltung hier eine Überarbeitung (siehe Ergänzungsvorlage) vorgenommen habe. Die Kulturdezernentin weist darauf hin, dass die Betreuungszeiten nach 16:00 Uhr Zusatzstunden seien. Wenn diese nun für alle kostenfrei wären, bestünde die Möglichkeit, dass diese Zeiten auch von Eltern genutzt werden, die sich das finanziell durchaus leisten könnten bzw. diese die Randstunden nutzen, um sich anderen Freizeitaktivitäten zu widmen und nicht um zu arbeiten. Durch die geplante Regelung würden die wirklich Bedürftigen profitieren, denn durch Ermäßigungen usw. würden sie entsprechend beitragsfrei sein. Abschließend betont sie, dass die jetzige Lösung Mehrkosten von mindestens 35.000,-€ pro Jahr verursachen werde, die im sozialen Bereich anderweitig kompensiert werden müssten. Sie bittet um Zustimmung, damit die Neuregelung ab 01.09.2018 in Kraft treten könne; sollte dies nicht erfolgen, würde monatlich ein Einnahmedefizit von ca. 7.500,-€ entstehen.
Ratsherr Dr. Hörstmann stellt den Antrag, den ersten Satz des Beschlussvorschlages um den Passus „bis zum 31.08.2020“ zu ergänzen. Mit dieser Ergänzung stellt der Ratsvorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Der Rat beschließt die Entgeltordnung für Kindertagestätten der Stadt Celle sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen in den beigefügten Fassungen zum 01.09.2018 bis zum 31.08.2020. Die geringeren Einnahmen sind im Rahmen der Haushaltsplanung im sozialen Bereich zu kompensieren.
Dies wird vom Rat mehrheitlich bei acht Gegenstimmen und zwei Enthaltungen befürwortet.
Abschließend gibt Ratsherr Engelen folgende persönliche Erklärung ab:
„Ich weise darauf hin, dass sich meine Ausführungen zu der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung auf die Darstellungen und Stellungnahmen der Verwaltung in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses bezogen haben.“
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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