27.09.2018 - 15 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Dr. Hörstmann berichtet, dass sich seit der Einführung der Niederschlagswassergebühr im Jahr 2015 die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN stets gegen die Erhebung ausgesprochen habe. Eigentlich sollte durch diese Gebühr der Kernhaushalt der Stadt entlastet werden, aber wenn man sich die aktuellen Zahlen für 2017 ansieht, dann bleibe unterm Strich ein Minus von rd. 478.000,- Euro. Von einem Plus für den Kernhaushalt der Stadt könne wohl kaum gesprochen werden und die in Rede stehenden Investitionen seien zu ca. 2/3 von der Stadt selbst getragen worden. Es gebe auch weitere Gründe, diese Gebühr wieder abzuschaffen:
- Es werden oftmals Haushalte belastet, die gar keine Chance hätten, das Regenwasser selbst versickern zu lassen. Hier seien in erster Linie die Besitzer der Häuser der gesamten Innenstadt betroffen. Die anfallenden Kosten würde man auf die Mieter umlegen und das führe zu höheren Nebenkosten, die das Wohnen in der Innenstadt teurer machen. Aber das Wohnen in der Innenstadt solle eher gefördert werden.
- Die in Rede stehende „Regengerechtigkeit“ liege nicht vor, denn z. B. würden viele Bürger Straßenausbaubeiträge zahlen und diese Straße werde dann auch von vielen Mitbürgern benutzt, die jedoch keinen Cent zur Verbesserung der Straße beigetragen haben.
- Es werden Bürger mit Bescheiden belegt, obwohl es dort überhaupt keinen Regenwasserkanal gibt. Dies mache keinen Sinn.
- Seit ca. drei Jahren würden zwei Beschäftigte die Erfassung der Grundstücke bearbeiten. Dies führe dazu, dass die Stadt die Gebühr rückwirkend für vier vergangene Jahre erheben müsse, da es sich so lange hinziehe. Dies sei gegenüber den Bürgern nicht gerecht.
Aus den o. g. Gründen sollte die Niederschlagswassergebühr wieder abgeschafft werden. Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN werde dieser Vorlage nicht zustimmen.
Beigeordneter Trenkenschu führt aus, dass bei der Gebührenermittlung die geplanten Kosten durch die Gesamtfläche (städtische und private Flächen) geteilt werden müsse. Doch wenn man nur die Flächen miteinbezieht, die bisher gemeldet worden sind, dann führe das zu einer ungerechten und womöglich auch unrechtmäßigen Gebührenerhöhung. Der ehrliche Bürger zahle dann eine zu hohe Gebühr und zahle insbesondere für diejenigen mit, die bisher noch keine Rückmeldung an die Stadt gegeben haben. Dies trage die AfD-Fraktion nicht mit. Im Übrigen könne es nicht sein, dass auf Bundes- und Landesebene Steuerrekorde erzielt werden und auf kommunaler Ebene schlage man sich mit hohen Defiziten herum. Es komme bei den Bürgern einfach zu wenig an, so dass z. B. die Straßen immer schlechter werden. Die AfD wolle sich hier engagieren, damit dies zukünftig besser werde.
Stadtbaurat Kinder betont, dass die Schmutzwassergebühr stabil bleibe und keine Erhöhung vorgenommen werden müsse. Dies sei ein gutes Zeichen und er gehe davon aus, dass dies auch in den nächsten Jahren so bleiben werde. Bei der Niederschlagswassergebühr müsse man die in den letzten zwei Jahren gewährte Reduzierung wieder zurücknehmen; dies liege u. a. an der Sanierung der Regenwasserkanäle in Scheuen, an einem erhöhten Reinigungs- und Unterhaltungsaufwand bei den Regenwasserkanälen und an einem Verlustvortrag aus 2015. Die Eigentümer, die bisher noch keine Rückmeldung gegeben hätten, würde man ein letztes Mal auffordern, die notwendigen Daten zu übermitteln. Ansonsten werde eine Schätzung erfolgen und dann rückwirkend veranlagt.
Anlagen zur Vorlage
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