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ALLRIS - Auszug

27.09.2018 - 7 Einbringung des Haushaltes 2019 - Vortrag der V...

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Wortprotokoll

Der Oberbürgermeister führt aus, dass in den letzten zwei Jahren das jährliche Defizit stark zurückgefahren werden konnte. Es zeige sich deutlich, dass die bisher getroffenen Maßnahmen sehr gut greifen würden, doch leider habe man noch keinen ausgeglichenen Haushalt. Doch man müsse weiter am Ball bleiben und Strukturen und Prozesse evaluieren. Bisher habe man immer noch eine Nettokreditaufnahme von Null, d. h. man dürfe nur so viele Kredite aufnehmen, wie Schulden zurückgeführt werden. In 2019 stünden somit rd. 8 Mio. Euro für Investitionen zur Verfügung, das sei ein sehr geringer Betragr eine Stadt in dieser Größenordnung. Damit könne man gerade die laufenden Projekte abdecken und andere notwendige Maßnahmen seien nicht realisierbar (z. B. Investitionen in Straßen, Kitas und Schulen). Man müsse die notwendige Konsolidierung weiter vorantreiben, um möglichst in zwei bis drei Jahren einen ausgeglichen Haushalt zu haben. Dann habe man auch wieder einen gewissen finanziellen Spielraum für Investitionen. Abschließend dankt er dem Ersten Stadtrat und dem Fachdienst Finanzen für den Haushaltsentwurf 2019, der trotz der vielen anderen zu erledigenden Aufgaben heute eingebracht werde. Dies sei eine hervorragende Leistung.

 

Erster Stadtrat Bertram führt aus, dass es drei Kernbotschaften des Haushaltes gebe:

 

Es bestehe die begründete Erwartung, den strukturellen Haushaltsausgleich im Jahr 2022 zu erreichen. Leider werde es auf dem Weg dorthin zu deutlich beschränkten Neuinvestitionen kommen müssen. Die zusammenfassende Botschaft sei, dass man im Jahr 2022 erstmals seit langer Zeit eigene Handlungsfähigkeit zurückerlangen werde.

 

Auch wenn unangenehme Entscheidungen zu treffen seien und externe Einflüsse das Ziel konterkarieren können, sollten die Ratsmitglieder positiv gestimmt in die Haushaltsberatungen starten, denn im Herbst 2015 schloss der Haushalt 2016 noch mit einem Defizit von rd. 16 Mio. EUR ab (trotz Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer). Bei der Aufstellung des aktuellen Haushaltsplanes habe das zumindest mittelfristige Wiedererlangen eigener Handlungsfähigkeit im Vordergrund gestanden, sowohl im Ergebnishaushalt als auch bei den Investitionen. Der im Haushalt abgebildete Übergang der Jugendhilfe an den Landkreis Celle trage mit einem Gegenwert in den Jahren 2019/20 von rd. 3,4 Mio. EUR maßgeblich zum Erreichen dieses Zieles bei. Insgesamt werde der Ergebnishaushalt in diesem und im nächsten Jahr noch mit Defiziten von rd. 2 Mio. EUR abschließen. Im Jahr 2021 sei noch ein Defizit von rd. 500.000 EUR zu erwarten und im Jahr 2022 ein Überschuss von rd. 1,6 Mio. EUR. Doch man müsse beachten, dass man noch von einer Prognose spreche; eine Garantie für die Entwicklung der kommenden vier Jahre könne niemand geben, denn es liege in der Natur der Sache, dass Prognosestellungen immer auch Unsicherheiten beinhalten. Die Verwaltung habe sich nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, nicht nur die heute absehbaren Chancen und Risiken angemessen zu berücksichtigen, sondern Unsicherheiten nach Möglichkeit einschätzbar zu machen. Einige Beispiele lauten wie folgt:

 

-          In enger Zusammenarbeit mit der Versorgungskasse sei das kritische Thema Pensionsrückstellungen für Beamte bearbeitet worden. Mittlerweile verfüge man als eine der ersten Kommunen über eine Prognosegrundlage, die unerwartete Überraschungen unwahrscheinlich machen sollte.

 

-          Bei den Zinsentwicklungen, habe man ein fortschrittliches Schuldenmanagement aufgebaut. Man nutze heute alternative Finanzierungsinstrumente und plane, auf diesem Sektor noch einiges mehr zu erreichen. Allein durch die Summe der Verbindlichkeiten bleibe aber ein Zinsrisiko und das noch für eine sehr lange Zeit. Man könne leicht selbst errechnen, was ein Zinszuwachs von nur einem halben Prozent bei einem Schuldenstand von 260 Mio. EUR bedeutet.

 

-          Noch größere und nicht beeinflussbare Unsicherheiten halte der Steuerbereich bereit. Unter anderem arbeite der Bund derzeit an einem neuen Grundsteuermodell; hier müsse abgewartet werden, ob dies in der Summe positive oder negative Auswirkungen haben wird. Die Gewerbesteuer versuche man möglichst valide einzuschätzen. Das Prognosesystem sei nochmals verfeinert worden und man beziehe verstärkt Steuerschätzungen des Bundes und des Landes mit ein. Die großen Gewerbesteuererträge bringe dies allerdings nicht zurück. Bis 2022 rden die Ertragserwartungen langsam wieder bis auf 34 Mio. EUR ansteigen. Dazu merkt er an, dass es der Wirtschaft im Moment so gut gehe wie schon lange nicht mehr. Woraus sich zwangsläufig die Frage ableitet, wie sich ein gesamtwirtschaftlicher Rückgang auf unsere Ertragslage auswirken wird. Auf einen vielleicht kurzfristigen Rückgang der Steuern könne man nur langfristig reagieren (mit negativen Folgen für den Haushalt). Der Rat habe die momentan geltenden Hebesätze bis zum Ende des Jahres 2020 beschlossen. In der Haushaltsprognose habe die Verwaltung das Fortgelten der bisherigen Regelungen angenommen; Veränderungen nach unten würden zwangsläufig Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich haben.

 

Die Gesetzgebungen von Bund und Land würden nicht nur Unsicherheiten, sondern ernste Risikofaktoren darstellen. Einige Beispiele lauten wie folgt:

 

-          Die Beitragsfreiheit in den Kindertagesstätten sei sozialpolitisch ohne Frage begrüßenswert. Von der finanziellen Abwicklung des Landes mit den Kommunen könne man dies leider nicht behaupten, denn ob die momentan prognostizierte Auskömmlichkeit zum Tragen komme, bleibt abzuwarten. Er vermute, dass man trotz Finanzschwäche von den Härtefallregelungen nicht profitieren werde.

 

-          Die Auswirkungen des in der Erstellung befindlichen „Gute-KiTa-Gesetzes“ auf Bundesebene nne man überhaupt nicht valide beurteilen. Allein die vorgesehene Beitragsfreiheit der Betreuung unter drei Jahren lasse finanzwirtschaftlich Friktionen erwarten.

 

-          Ob und inwieweit künftig noch Ausbaubeiträge für Straßen erhoben werden können, bleibe ebenfalls ungewiss. In jeder Variante müsse mit erheblichen Auswirkungen gerechnet werden, denn anders als in Bayern werde das Land die potentiellen Ausfälle für die Kommunen wohl nicht übernehmen.

 

-          Ein letztes Beispiel sei die Initiative des Landes zur Digitalisierung. Bis 2023 soll ein Großteil der Behördenleistungen (knapp 600 sind in der Diskussion) an der Schnittstelle zum Bürger digital erbracht werden. Zudem gelte es, den Masterplan Digitalisierung umzusetzen.

 

Erster Stadtrat Bertram weist darauf hin, dass der Haushalt in seiner vorgelegten Form ein überaus fragiles Konstrukt sei. Schon kleine Veränderungen könnten ungeahnte Auswirkungen haben.

 

Beim Finanzhaushalt sei positiv festzustellen, dass er nach einem Defizit von rd. 1 Mio. EUR im Jahr 2019 in allen folgenden Planjahren Überschüsse im Bereich der laufenden Verwaltung ausweist. Im Jahr 2022 rden diese Überschüsse erstmals seit langer Zeit wieder einen Wert erreichen, der es ermöglicht, den Schuldendienst für Investitionen aus eigener Kraft zu tragen. Ein wichtiges Ziel, das eigene Handlungsfähigkeit zurückgibt. Aber auch hier handele es sich um ein fragiles Modell.

 

Beim Investitionshaushalt verfehle man in den Jahren 2019 bis 2021 die Genehmigungsvorgabe, die Nettoneuverschuldung nicht ansteigen zu lassen. Auslöser seien insbesondere Investitionsbeschlüsse der Vorjahre (z. B. Ausbau des Nordwalls, der Neubau des Bauhofes und die Entwicklung der Allerinsel). Allein die Fortsetzungsmaßnahmen rden r sich schon eine Neuverschuldung von rd. 1 Mio. EUR bedingen.

 

Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes nicht schon im Vorfeld vollends zu konterkarieren, habe sich die Verwaltung entschlossen, neue Investitionen daher nur noch in sehr begrenztem Maße in den Haushalt aufzunehmen. Es hätten nur noch Investitionen Eingang in das Investitionsprogramm gefunden, die sich unter den Begriff „Notprogramm“ subsumieren lassen. Gesetzliche Anforderungen, Brandschutz, Fluchttreppen, absolut Unverzichtbares rden die Leitlinien der Etatisierung darstellen. Trotz dieses reduzierten Programmes komme es in der Summe zu einer Neuverschuldung von rd. 4 Mio. EUR. Ob es gelingen wird, diesen Betrag genehmigen zu lassen, bleibt abzuwarten. Der Erfolg werde dabei maßgeblich auch von den Entwicklungen im Ergebnishaushalt abhängen. Er merkt an, dass die Beschränkung der Investitionen der richtige Weg sei.

 

Positiv betrachtet biete dies die Möglichkeit, den Abarbeitungsstau der Vorjahre aufzulösen. Bedenklich stimme allerdings, dass rd. 8 Mio. EUR Ersatzbedarf in den nächsten Jahren nicht befriedigt werden können. Zudem lasse sich das Zunehmen von Risiken aus verschobener Instandhaltung nicht verleugnen. Man müsse dies zu gegebener Zeit neu diskutieren; stestens im Jahr 2022, denn dann seien die ersten freien Investitionsspitzen zu erwarten. Als Fazit könne festgehalten werden: Die Lage ist ernst, aber hoffnungsvoll“.

 

Abschließend dankt er allen Akteuren für die konstruktive Mitarbeit und für das entgegengebrachte Verständnis. Er wünscht allen Ratsmitgliedern gute Beratungen und bei Fragen stehe die Verwaltung jederzeit zur Verfügung.