29.11.2018 - 25 Bebauungsplan Nr. 39 Wce der Stadt Celle "Feuer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 25
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Pillibeit führt aus, dass nach dem aktuellen Feuerwehrbedarfsplan viele Feuerwehrgerätehäuser abgängig seien. Insbesondere in Westercelle entspreche der Zustand nicht mehr den Unfallverhütungsvorschriften und die Bausubstanz sei nicht mehr wirtschaftlich zu erhalten. Somit sei ein Neubau notwendig und bei der Standortsuche seien sowohl feuerwehrrelevante als auch wirtschaftliche Aspekte mit eingeflossen. Heute werde der erste Schritt in die richtige Richtung gemacht.
Ratsherr Wille erklärt, dass das in Rede stehende Grundstück als geeignet identifiziert worden sei. Das beschleunigte Verfahren sei hier das richtige Instrument, denn man könne bei der Umsetzung Zeit sparen. Bei der Standortwahl seien alle relevanten Aspekte geprüft worden, teilweise seien falsche Behauptungen aufgestellt worden, die nicht zuträfen. Die Westerceller Bürger würde man im weiteren Verfahren hinreichend mit einbinden. Auch andere Gerätehäuser müssten alsbald erneuert werden. Dies sei ein wichtiger Beitrag zum Erhalt des ehrenamtlichen Engagements. Die CDU-Fraktion werde hier zustimmen.
Ratsherr Biermann hebt hervor, dass der gewählte Standort in Westercelle grundsätzlich in Ordnung sei, aber ihn verwundere die Vorgehensweise, denn es gebe ggf. auch andere geeignete Standorte, die noch nicht abgeprüft worden seien. Der finanzielle Aspekt könne nicht das einzige ausschlaggebende Argument sein, auch der Umweltschutz müsse stärker berücksichtigt werden. Er werde sich bei der Abstimmung enthalten.
Ratsherr Ohl gibt an, dass zusammen mit der Bürgerinitiative eine Ortsbesichtigung stattgefunden habe. Danach solle hier ein komplettes Ökosystem entfernt werden. Er halte es deshalb für zwingend erforderlich, das einfache Verfahren zu wählen, denn es drohe hier eine Klage gegen das B-Plan-Verfahren. Es sei nicht transparent, wie die Grundstücksauswahl getroffen worden ist; u. a. seien die Folgekosten nicht ersichtlich. Hier möchte er mehr Infos von der Verwaltung bekommen. Er lehnt den Beschlussvorschlag ab.
Ratsherr Wilhelms weist darauf hin, dass heute lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst werde. Danach würden umfangreiche Prüfungen folgen, die ggf. Umweltaspekte aufzeigen werden, die so erheblich sind, dass das Vorhaben womöglich nicht realisierbar ist. Der Reit- und Fahrverein weiß seit 1999, dass das Areal irgendwann an die Feuerwehr abgegeben werden muss.
Beigeordneter Zobel betont, dass die Gruppe GRÜNE/WG/PARTEI auch die Notwendigkeit für den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses sehe. Er stelle sich die Frage, ob in dem beschleunigten Verfahren auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung usw. erfolge, wie es sonst üblich ist. Stadtbaurat Kinder gibt dazu an, dass sich ein beschleunigtes Verfahren anbiete, wenn Maßnahmen in der Innenentwicklung zügig umgesetzt werden sollen. In beiden Verfahren würden die Umweltbelange usw. hinreichend Berücksichtigung finden. Bezüglich der Standortwahl führt er aus, dass diese mit der Feuerwehr abgestimmt worden sei. Ein weiterer Aspekt sei, dass sich das Grundstück im Eigentum der Stadt befinde. Andere Standorte kämen nicht mehr in Betracht, da sie zu klein sind oder die Eigentümer eine andere Nutzung präferieren. Im Rahmen der weiteren Planung werde es zu einer angemessenen Abwägung von Einzelbelangen und Belangen der Allgemeinheit kommen.
Beigeordneter Dr. Bischoff bittet um Auskunft, ob dieses Vorhaben in Westercelle ggf. als Kompensationsmaßnahme für das heute beschlossene Sanierungsgebiet Neuenhäusen mit einbezogen werde. Erster Stadtrat Bertram gibt dazu an, dass dieses Vorhaben als eine von vielen möglichen Streichmaßnahmen im Haushalt in Betracht komme.
Danach beschließt der Rat mehrheitlich mit 33 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 8 Enthaltungen wie folgt:
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 Wce der Stadt Celle „Feuerwehrgerätehaus Westercelle“ mit Aufhebung des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 23 Wce der Stadt Celle „Ohlhorstberg“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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