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ALLRIS - Auszug

25.01.2018 - 4 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Verwaltung trägt vor und erläutert das Verfahren. Die Baugenehmigungen werden gem. § 33 (3) Baugesetzbuch (BauGB) auf Basis des vorliegenden Entwurfes nach der Behörden- und Öffentlichskeitsanhörung gem. § 3 (1) BauGB erteilt werden.

 

Die CDU-Fraktion zeigt sich erfreut über diese Planung.

 

Die SPD-Fraktion teilt mit, sie werde dem nicht folgen können, da es noch Fragen hinsichtlich der Parkplätze und des Verbleibs der Sportvereine gäbe. Auf ihre Frage alternativer Standort teilt der Stadtbaurat mit, dies sei nach Prüfung der einzig sinnvolle Standort.

 

Die Verwaltung ergänzt auf die Nachfrage nach dem Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, dass dieser in der zweiten Jahreshälfte geplant sei, jedoch vorher bereits gebaut werden könne.

 

Die Fraktion B90/Die Grünen erkundigt sich nach der Einhaltung der Hochwasserschutzvorschriften und erbittet Nachweise über die Gespräche mit den Sportvereinen sowie der Prüfung alternativer Standorte. Der Stadtbaurat antwortet hinsichtlich des Überschwemmungsbereiches, dies sei geprüft und als unkritisch festgestellt.

 

Der Ausschuss gibt mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgende Beschlussempfehlung:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Celle „77er-Straße / Süd“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen (§2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Anlagen zur Vorlage