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ALLRIS - Auszug

14.06.2018 - 4 Bebauungsplan Nr. 138, I. Teil der Stadt Celle ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach kurzer Einleitung der Verwaltung schildert Herr Dr. Meyer ausführlich die Planung auf der Allerinsel.

 

Insbesondere thematisiert er die Lösungen der Schallschutzproblematik im Plangebiet, erutert die Entwicklung vom allgemeinen Wohngebiet zum urbanen Gebiet und beantwortet die Sachfragen aus dem Ausschuss.

 

 

Der Stadtbaurat macht deutlich, dass mit dem Unternehmen Barilla die juristischen Probleme gelöst werden konnten und der Bebauungsplan mit der notwendigen Rechtssicherheit auf den Weg gebracht werden kann.

 

 

Der Ausschuss gibt mehrheitlich bei 3 Enthaltungen folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Hinweise des Amtes für Regionale Landesentwicklung Lüneburg mit Schreiben vom 13.03.2017 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise der AVACON mit Schreiben vom 07.03. und 15.11.2017 werden zur Kenntnis genommen.

 

Den Stellungnahmen der Barilla Deutschland GmbH mit Schreiben vom 19.08.2016, vom 07.03.2017  und vom 07.12.2017 wird teilweise entsprochen.

 

Den Stellungnahmen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), KG Celle mit Schreiben vom 13.11.2013 und vom 06.12.2017 wird teilweise entsprochen.

 

Die Hinweise der Celle-Uelzen Netz GmbH mit Schreiben vom 31.10.2013, vom 22.08.2016 und vom 23.02.2017 werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Stellungnahme der Conmetall/ Conpac vertreten durch CMS Anwälte Köln mit Schreiben vom 14.03.2017 wird nicht entsprochen.

 

Die Hinweise der Deutschen Bahn, DB Immobilien Region Nord mit Schreiben vom 02.08.2016 und vom 14.03.2017 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise der Freiwilligen Feuerwehr mit Schreiben vom 24.10.2013 und vom 26.02.2017 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade vom 28.10.2013, vom 08.08.2016, vom 27.03.2017 und vom 20.11.2017 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise der IHK Lüneburg-Wolfsburg mit Schreiben vom 22.11.2013 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Hannover mit Schreiben vom 30.10.2013 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise der LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH mit Schreiben vom 31.10.2013 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise der LGLN, RD Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst mit Schreiben vom 15.10.2013 und vom 05.07.2016 werden zur Kenntnis genommen. 

 

Der Stellungnahme der Landesforsten (LwK) Niedersachsen Forstamt Südostheide mit Schreiben ohne Datum wird teilweise entsprochen.

 

Den Stellungnahmen des Landkreis Celle, Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung mit Schreiben vom 05.11.2013, vom 22.8.2016, vom 14.03.2017 und vom 07.12.2017 wird teilweise entsprochen.

 

Der Hinweis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Südostheide, GSt. Celle mit Schreiben vom 02.08.2016 und vom 08.03.2017 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Hinweis der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 30.09.2013 und vom 17.08.2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Verden mit Schreiben vom 30.10.2013, vom 22.08.2016 und vom 09.03.2017 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise der NLWKN Betriebsstelle Verden mit Schreiben vom 07.03.2013, vom 11.08.2016 und vom 02.03.2017 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Regierungsvertretung Lüneburg mit Schreiben vom 20.11.2013 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle (ZAC) mit Schreiben vom 01.11.202013, vom 05.08.2016 und vom 02.03.2017 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Celle mit Schreiben vom 28.10.2013, vom 15.08.2016 und vom 03.03.2017 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise der Osthannoverschen Eisenbahngesellschaft (OHE) mit Schreiben vom 11.07.2016 und vom 21.02.2017 werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Verden, Sachbereich 3 mit Schreiben vom 05.11.2013, vom 28.02.2017 und vom 22.11.2017 werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ mit örtlichen Bauvorschriften wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.