15.02.2018 - 10 Anträge zu den Straßenausbaubeiträgen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 15.02.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende schlägt vor, die Anträge 10.1, 10.2 und 10.3 zusammen zu behandeln, da sie prinzipiell gleichlautend sind.
Stadtbaurat Kinder berichtet über die breit angelegte Debatte über Straßenausbaubeiträge. Die Thematik ist sehr komplex und die finanziellen Auswirkungen müssen gründlich eruiert werden. Das Nds. Kommunalabgabengesetz wird insbesondere bei Grunderneuerung von Straßen angewendet. In der Folge werden von den Anliegern/Eigentümern relativ hohe Beiträge erhoben. Dies ist jedoch vom Gesetzgeber so gewollt, auch wenn dies zu vermehrten Klagen führt.
Die Straßenausbaubeitragssatzung wird angewendet und hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Wiederkehrende Beiträge verlangen, dass Stadtgebiete unterteilt werden und Abrechnungsgebiete gebildet werden müssten, welches mit etlichen Rechtsunsicherheiten verbunden wäre. Dies würde einen hohen Umsetzungs- und Umstellungsaufwand bedeuten. Dabei ist fraglich, ob Eigentümer, die über Jahre herangezogen werden, ohne dass die Straße vor ihrer Haustür erneuert wird, dieses Modell auf Dauer begrüßen würden. Zu den wiederkehrenden Beiträgen gibt es in Niedersachsen keine Erfahrungen.
Stadtbaurat Kinder geht auf die Entscheidung der Gemeinde Winsen ein, die die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung für ihre Kommune beschlossen hat. Dort ist vorgesehen, die Grundsteuer zu erhöhen. Damit verteilt sich die Last auf viele Schultern, jedoch kann eine Steuer rechtssicher derzeit nicht für den Straßenbau zweckgebunden werden. Außerdem gibt es noch andere unangenehme Folgen, die sich für die Finanzsituation einer solchen Kommune nachteilig durch die höheren Steuereinnahmen auswirken, wie beispielsweise die dadurch bedingte niedrigere Höhe beim Kommunalen Finanzausgleich.
Stadtbaurat Kinder äußert sich skeptisch, ob die Grundsteuervariante eine adäquate Lösung sei, die von allen Eigentümern erhoben werden würde, unabhängig davon, ob diese gerade einen hohen Erschließungsbeitrag gezahlt haben oder nicht.
Stadtbaurat Kinder plädiert dafür, sich die Erfahrungen anderer anzuschauen und sich über den besten Weg auszutauschen. Eine Entscheidung könne in 1 bis 2 Jahren getroffen werden, wobei im Ausschuss Zwischenergebnisse vorgestellt werden sollen.
Der Vorsitzende merkt an, dass bei diesen Mitteilungsvorlagen keine grundsätzliche Diskussion vorgesehen ist.
Ratsfrau Schrader bemängelt, dass die Informationen etwas spät den Ausschuss erreicht haben und es schwierig sei, so lange noch abzuwarten, zumal die Anlieger vom auszubauenden Galgenberg erwarten, hier konkrete Informationen zu erhalten.
Stadtbaurat Kinder erwidert, es als klug anzusehen, Erfahrungen abzuwarten, zumal das Bundesverfassungsgericht noch über die beklagte Grundsteuer demnächst entscheiden werde.
