19.09.2018 - 5 Einführung von gebundenen Formen des Ganztages ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 19.09.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Wortprotokoll
Frau Marks erläutert ihren Antrag und ergänzt hierzu, dass ein Aufbrechen von Schulbezirken nicht bezweckt werde. Es handle sich hierbei um eine Wahlmöglichkeit der Eltern.
Die Verwaltung trägt wie angekündigt das Ergebnis der Abfrage bei den Schulleitungen vor. Es habe Rückmeldungen von sechs Schulen gegeben, wovon drei Schulen sich nicht vorstellen könnten einen gebundenen Ganztag anzubieten. Gründe hierzu seien u.a. die nicht ausreichende Zuweisung von Lehrerstunden.
Bei einer Schule sei diesbezüglich eine Evaluation geplant.
Eine weitere Schule habe ihr Interesse zwar geäußert, schließe eine Einführung in den nächsten zwei Jahren jedoch aus.
Darüber hinaus gab es eine Stellungnahme der Rektorenkonferenz, wonach die Schulleitungen im Rahmen eines Arbeitsprozesses zur Weiterentwicklung der Ganztagsschulen gemeinsam mit dem Schulträger auch Überlegungen zu möglichen Standorten anderer Formen von Ganztagsschulen anstellen werden.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90 / Die Grüne kritisiert die Formulierung im Antrag „[…] und den Eltern das Gefühl zu geben, dass ihr Kind nicht benachteiligt ist, da es nicht schon am Mittag die Schule verlassen kann.“, da es als fehlende Wertschätzung gegenüber den engagierten Lehrerinnen und Lehrern bzw. der Schule gedeutet werden könnte. Außerdem solle eine Aufweichung der Schulbezirke nicht wieder thematisiert werden.
Frau Marks erklärt, dass dies eine Fehldeutung sei und vielmehr aus Sicht der einzelnen Schüler/innen gesehen werde. Schüler/innen „müssen“ länger in der Schule verweilen als andere Schüler/innen, welche bereits mittags nach Hause gehen könnten.
Die Vertreterin der Rektorenkonferenz berichtet aus ihrer Schule, dass Nachmittagsangebote in hohem Maße von den Schülern/innen angenommen werden. Dies sei aus der Anzahl der Anmeldungen ersichtlich. Die Nachmittagsangebote können nur ermöglicht werden, da genügend Lehrerstunden zur Verfügung stünden. Vertretungsproblematiken seien dennoch fortbestehend.
Die Elternvertreterin teilt die Auffassung der Vertreterin der Rektorenkonferenz. Von einer Benachteiligung der Schüler/innen könne keinesfalls gesprochen werden.
Frau Marks weist daraufhin, dass die im Antrag erwähnte empirische Befragung bereits vor längerer Zeit durchgeführt worden sei.
Die Verwaltung geht auf die Vorlage ein und verdeutlicht, dass kein Anspruch bestehe, von einer offenen Ganztagsschule zu einer Schule mit gebundenem Angebot zu wechseln.
Der Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration empfiehlt einstimmig:
„Die Verwaltung wird mit den Schulen, die grundsätzliches Interesse an einer gebundenen Form der Ganztagsschule angemeldet haben, weitere Gespräche führen, um für das Stadtgebiet sinnvolle Lösungen zu erarbeiten“
Anlagen zur Vorlage
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394,2 kB
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