13.09.2018 - 5 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 13.09.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Betriebsleiter Herr Martin stellte anhand einer Grafik die Entwicklung der Schmutzwassergebühr vor. Seit dem Jahr 2012 ist die Gebühr von 2,70 €/m³ über 2,83 €/m³ bis zur aktuellen Kalkulation 2019 in Höhe von 2,60 €/m³ stabil geblieben bzw. konnte gesenkt werden. Die Prognoserechnung sieht für die Jahre 2020 bis 2022 eine Gebühr von 2,70 €/m³ vor.
Auf Grundlage einer kaufmännisch vorsichtigen Kalkulation wird so eine Gebührenstabilität erreicht.
Stadtbaurat Kinder findet diese Aussage sehr positiv. Es sei das niedrigste Preisniveau seit vielen Jahren.
Weiterhin erläutert Herr Martin die einzelnen weiteren Gebührenvorschläge anhand der vorliegenden Beschlussvorlage.
Auf Anfrage von Ratsherrn Engelen teilt Herr Kohlhepp mit, dass es rund 450 Kleinkläranlagen gibt, jedoch nicht alle jährlich geleert werden müssen.
Anschließend erläuterte Herr Martin, ebenfalls anhand einer Grafik, die Entwicklung der Niederschlagswassergebühr. Die im Jahr 2015 eingeführte Gebühr in Höhe von 0,76 €/m² konnte in den Jahren 2017 und 2018 auf 0,67 €/m² gesenkt werden und soll entsprechend der vorliegenden Kalkulation für das Jahr 2019 wieder auf 0,76 €/m² erhöht werden. Die Prognoserechnung sieht für die Jahre 2020 bis 2022 eine konstante Gebühr von 0,76 €/m² vor.
Die Erhöhung resultiert aus dem negativen Betriebsergebnis 2017, welches durch das damalige Hochwasser in Verbindung mit einem erhöhten Reinigungsaufwand der versandeten Vorfluter in Aller und Fuhse entstanden ist. Weiterhin ist der Unterhaltungsaufwand durch die weitere Anzahl an neuen Sonderbauwerken für die Regenwasserreinigung gestiegen.
Für das Jahr 2019 wird aktuell die Entschlammung der natürlichen Regenrückhalteanlagen und Regenversickerungsbecken vorbereitet. Auch diese Maßnahmen wurden bei der Kalkulation bereits berücksichtigt.
Auf Nachfrage nennt Herr Hanstein für Schmutzwasser ein Gebührenvolumen von ca. 9,6 Mio. € und für Niederschlagswasser ein Gebührenvolumen von ca. 2,5 Mio. €.
Ratsherr Dr. Hörstmann fragt an, ob die Niederschlagswassergebühr 2017 mit einem Verlust in Höhe von ca. 478.000 € abgeschlossen hätte. Betriebsleiter Herr Martin bestätigt das. Der Fehlbetrag erkläre sich unter anderem durch das damalige Hochwasser in Verbindung mit einem erhöhten Reinigungsaufwand der versandeten Vorfluter in Aller und Fuhse, der Mischwasserkanalsanierung in Scheuen und des Verlustvortrages in Höhe von 102.162,- € aus dem Jahr 2015.
Ratsherr Dr. Hörstmann merkt an, dass die gebührenpflichtige Fläche in 2018 weiter zugenommen hat – darum sei er über den erwirtschafteten Fehlbetrag verwundert.
Betriebsleiter Herr Martin erklärt, dass das Betriebsergebnis 2017 mit der gebührenpflichtigen Fläche von 2017 ermittelt wurde. Die zugenommenen 2018er Flächen fließen dann auf der Einnahmenseite in die Betriebsabrechnung 2018.
Der Betriebsausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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129 kB
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2
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159,5 kB
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132,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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79,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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64 kB
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