07.11.2018 - 6 Haushalt 2019 Stadtentwässerung Celle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 07.11.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
Wortprotokoll
Betriebsleiter Martin erläutert den Vorbericht zum Haushalt 2019 anhand der Vorlage (sh. Anlage 1 der Vorlage Nr. BV/0300/18).
Herr Hanstein stellt anschließend die wesentlichen Zahlen zum Ergebnishaushalt 2019, zum Finanzhaushalt 2019 und zur Liquiditätsentwicklung anhand der Vorlage (sh. Anlage 1 der Vorlage Nr. BV/0300/18) dar.
Betriebsleiter Martin erläutert die Angaben zum Stellenplan für 2019 anhand des Vorberichtes (sh. Anlage 1 der Vorlage Nr. BV/0300/18). Er weist auf den kw-Vermerk zu einer Stelle in der Verwaltung hin. Es ist davon auszugehen, dass sich zur Jahresmitte 2019 der Personalbedarf für die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr soweit reduziert, dass die Stelle - wie bereits zur Einführung der Gebühr geplant – entfallen kann.
Anschließend erörtern die Ausschussmitglieder die einzelnen Positionen des Ergebnishaushaltes 2019 (sh. Anlage 2 der Vorlage Nr. BV/0300/18).
Ratsherr Weiss fragt an, warum für die Personalaufwendungen im zeitlichen Verlauf der dargestellten Haushaltsjahre keine Kostensteigerung vorgesehen ist.
Herr Hanstein erläutert, dass die zu erwartenden Kostensteigerungen in der Deckungsreserve für Personalausgaben dargestellt werden und verweist auf die entsprechenden Planungsansätze im Ergebnishaushalt. Die Berechnung dieser Daten erfolgt durch den Fachdienst 11 auf Grundlage zu erwartender Tarifsteigerungen sowie Änderungen zur Entgeltstufe oder Tarifgruppe einzelner Mitarbeiter.
Ratsherr Dr. Hörstmann fragt zu den Sanierungsplanungen des Klärwerks an, ob absehbar wäre, dass das Klärwerk irgendwann vollständig saniert ist.
Betriebsleiter Martin erläutert daraufhin den Planungsstand und die Rahmenbedingungen für die zukünftigen Sanierungen. Der Zustand der Anlagen werde laufend überwacht und die Sanierung einzelner Bereiche bedarfsgerecht geplant. Erfahrungsgemäß ist in jedem Haushaltsjahr ein gewisser Aufwand für die Sanierung der Technischen Anlagen des Klärwerkes einzuplanen, da der Bestand der technischen Anlagen recht groß ist.
Herr Brüggemann erläutert die Haushaltsansätze für die Sanierungen im Kanalsystem. Aktuell läuft hier noch die Sanierung des Mischwasserkanalsystems im Ortsteil Scheuen. Aufgrund von Qualitätsproblemen des dort verarbeiteten Schlauchliner-Materials gibt es aktuell Verzögerungen bei dem Projekt.
Ratsherr Dr. Hörstmann fragt an, ob es für die Sanierung der Kanäle eine Prioritätenliste gibt.
Herr Brüggemann erklärt dazu, dass die Sanierung auf Basis des Zustands des Kanalsystems kontinuierlich und abschnittsweise erfolgt. Nach Abschluss der Arbeiten im Ortsteil Scheuen werde zunächst die Sanierung der Kanäle in den Ortsteilen Wietzenbruch und Groß Hehlen erfolgen. Entsprechende Berichte zum Zustand der dortigen Kanäle wurden im Vorfeld bereits erstellt.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank fragt an, warum bei der Unterhaltung der Außenanlagen im Jahr 2018 ein höherer Planungsansatz als für die Jahre 2019ff angesetzt war.
Betriebsleiter Martin erklärt dazu, dass dies darin begründet ist, dass im Jahr 2018 umfangreiche Arbeiten an den Schönungsteichen des Klärwerkes durchgeführt wurden.
Betriebsleiter Martin weist im Zusammenhang mit der Reduzierung des Planungsansatzes für Energiekosten auf die Verringerung des Energiebedarfes in Folge der Modernisierung des Blockheizkraftwerkes hin.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank fragt an, wie es zu der Erhöhung des Planungsansatzes bei der Position „Planungs- und Baunebenkosten“ kommt.
Betriebsleiter Martin erläutert dazu den Bedarf der Fortschreibung des Generalentwässerungsplanes. Durch die Erschließung zusätzlicher Siedlungs- und Gewerbeflächen in der Vergangenheit müssen in diesem Zusammenhang dringend Neuberechnungen zur hydraulischen Auslastung diverser Bereiche des Kanalsystems vorgenommen werden. Dazu ist die Unterstützung externer Fachleute mit entsprechender Software erforderlich.
Betriebsleiter Martin erläutert anhand der Planungsdaten der Haushaltsansätze für die Klärschlammentsorgung die aktuelle Situation. Der laufende Vertrag biete eine Verlängerungsoption über das aktuelle Vertragsende Mitte 2019 hinaus. Eine entsprechende Anfrage wurde bereits an den derzeitigen Auftragnehmer gerichtet. Ziel ist es, möglichst langfristige Planungssicherheit zu schaffen und parallel das Projekt zum Bau der geplanten Monoverbrennungsanlage voranzutreiben. Ggfs. könnte eine Vertragsverlängerung auf bis zu 5 Jahre erfolgen. Dies ist jedoch von den Konditionen des Angebotes abhängig, die noch nicht bekannt sind.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank fragt an, ob der Bau der Monoverbrennungsanlage in einem Zeitraum von 5 Jahren realistisch ist.
Betriebsleiter Martin erklärt dazu, dass zurzeit alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes vorliegen. Mittlerweile haben auch – zusätzlich zu den bereits feststehenden Mitgliedern der zu gründenden kommunalen Klärschlammverwertungsgesellschaft – weitere Kommunen Interesse an der Mitwirkung in dem Projekt bekundet. Durch die von diesen Kommunen zu erwartenden Klärschlammmengen ist auch die zu erwartende Wirtschaftlichkeit der Monoverbrennungsanlage deutlich verbessert. Auch die Marktsituation bei den Anlagenbauern ist aktuell noch günstig und sollte zum Anlass genommen werden, das Projekt ohne Verzögerungen voranzutreiben. Eine Fertigstellung der Anlage innerhalb von 5 Jahren ist aber ein sehr hoch gestecktes Ziel.
Ratsherr Dr. Hörstmann fragt nach der Einlage zur Klärschlammverwertungsgesellschaft.
Herr Hanstein stellt dar, dass der entsprechende Haushaltsansatz in der Position Zuschüsse an Beteiligung – Gesellschaft zur Klärschlammverwertung zu finden ist. Hier ist für 2019 ein Betrag in Höhe von 145.000 € eingeplant, der laut der Entwürfe zur Haushaltsplanung der zukünftigen Klärschlammverwertungsgesellschaft, den Anteil des Eigenbetriebes an den Betriebskosten für die nächsten 3 Jahre decken soll.
Herr Hanstein stellt weiterhin die wesentlichen Zahlen des Finanzhaushaltes 2019 anhand der Vorlage dar. Anschließend erörtern die Ausschussmitglieder die einzelnen Positionen des Finanzhaushaltes 2019 (sh. Anlage 2 der Vorlage Nr. BV/0300/18).
Herr Brügemann erläutert den Planungsstand zum Projekt „Äußerer Ring“. Zunächst ist hier der Ausbau des Nordwalls bis zum Knoten Wehlstraße/Im Kreise geplant. Im nächsten Bauabschnitt erfolgt dann der Ausbau zwischen Nordwall und Hehlentorstraße.
Im Anschluss erläutert Herr Brüggemann den aktuellen Stand zum Baugebiet „Im Tale“.
Ratsherr Dr. Hörstmann fragt die Rahmenbedingungen bezüglich der Niederschlagswassergebühr im neuen Baugebiet „Im Tale“ im Stadtteil Groß Hehlen an. Laut den vorliegenden Informationen könne im neuen Baugebiet das Wasser nicht auf dem Grundstück versickert werden. – auf Nachbargrundstücken dort bereits ansässiger Anwohner wäre dies aktuell jedoch möglich.
Betriebsleiter Martin erläutert die Versickerungsverhältnisse im Baugebiet im Tale. Die Basis aller Entscheidungen liefert das vorliegende Baugrundgutachten. Aufgrund der dichten Besiedlung, der örtlichen Bodenverhältnisse sowie der Topographie des Geländes ist im Baugebiet „Im Tale“ eine Versickerung auf den Grundstücken nicht möglich.
Dies wird auch im Bebauungsplan entsprechend ausgewiesen werden.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank fragt nach, wie die weitere Planung für das Projekt Galgenberg/Haeslerquartier aussehen wird.
Stadtbaurat Kinder erklärt dazu, dass im Zuge der Konsolidierung des Haushalts der Stadt Celle sämtliche Projekte gestrichen werden mussten, die nicht zwingend erforderlich sind. Dazu hat auch die Aktuelle Entwicklung bezüglich der Substanz der dort befindlichen Gebäude beigetragen. Im Falle einer Sanierung der Hochbauten wäre es sinnvoll, den Straßen- und Tiefbau nach Abschluss einer solchen umfassenden Hochbausanierung durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen wird, da dort nach wie vor Handlungsbedarf bestehe.
Herr Brüggemann erläutert den Sachstand zur Planung der Umbaumaßnahmen für das Projekt „Fuhsevorlandkanal“. Betroffen ist hier der Bereich 77er-Straße sowie das Gelände des Celler Badelands und der im Bau befindliche Wohnmobilstellplatz auf der Herrenwiese.
Ratsherr Weiss fragt an, wofür die geplanten Mittel in Höhe von 45.000 € für den Umbau AquaCelle konkret vorgesehen sind.
Betriebsleiter Martin erklärt dazu, dass die Deckenöffnung mit einer Leichtbaukonstruktion geschlossen werden soll, um dadurch mehr Platz für Veranstaltungen (Betriebsversammlungen, interne Fortbildungen, Unterweisungen) zu haben und Veranstaltungen mit einer größeren Personenzahl durchführen zu können.
Betriebsleiter Martin erläutert die Personalplanung 2019 anhand der Vorlage (sh. Anlage 4 und Anlage 5 der Vorlage Nr. BV/0300/18).
Der Betriebsausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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175 kB
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2
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489,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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110,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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207,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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174,2 kB
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