20.02.2018 - 4 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 20.02.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Eigenbetrieb Celler Zuwanderungsagentur
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Rechnungsprüferin, Frau Stefanie Gabriel, berichtet kurz über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016. Im Haushaltsplan war von einem Jahresfehlbetrag von 258.000€ ausgegangen, tatsächlich beläuft sich das negative Jahresergebnis auf 240.000€. Ausgangspunkt für die Kalkulation war eine Aufnahmekapazität von 500 Geflüchteten, aufgrund der stark rückläufigen Flüchtlingszahlen wurden für die Durchführung der Erstaufnahme die zur Verfügung gestellten Unterkunftsplätze auf 250 reduziert. Eine Auslastung wurde trotzdem nicht erreicht. Hieraus, aus der Bauverzögerung und der damit verbunden verzögerten Inbetriebnahme, ergibt sich eine enorme Abweichung zwischen den Erträgen und Aufwendungen im Vergleich zu den Planwerten.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss, die Eröffnungsbilanz und den Rechenschaftsbericht abzugeben.
Zur Buchung von Forderungen wurde eine Prüfungsbemerkung erteilt. Es wurden öffentlich-rechtliche Forderungen fälschlicherweise bei privatrechtlichen Forderungen eingebucht. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Bilanz, da die Vermögenslage korrekt dargestellt wird. Eine korrekte Zuordnung wird ab dem Haushaltsjahr 2017 vorgenommen.
Frau Gabriel bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss und die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
- den Jahresabschluss 2016
- der Leitung des Eigenbetriebes die Entlastung zu erteilen,
- den Fehlbetrag über -240.395€ auf das Folgejahr vorzutragen.
Dem Beschlussvorschlag wird jeweils einstimmig zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2 MB
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