24.01.2018 - 3 Abgabe der Jugendhilfe an den Landkreis
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 24.01.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat I und III
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schulze, SPD-Fraktion, führt aus, dass die Jugendhilfe bei der Stadt verbleiben solle.
Auf Nachfrage von Herrn Ohl führt der Erste Stadtrat Herr Bertram aus, dass die Jugendhilfe der Stadt Celle wirtschaftlich und effizient aufgestellt sei. Die Stadt Celle erfülle die gesetzlichen Pflichtaufgaben der Jugendhilfe. Darüber hinaus erledige die städtische Jugendhilfe freiwillige Aufgaben.
Frau Dralle führt weiter dazu aus, dass in der Anlage zu der Beschlussvorlage aufgelistet sei, welche Aufgaben an den Landkreis übergehen würden (Anlage 2). Hierbei handele es sich um die Pflichtaufgaben. Weiter sei aufgeführt, welche Aufgaben bei der Stadt verbleiben würden (Anlage 1). Hierbei handele es sich um freiwillige Aufgaben.
Herr Trenkenschu führt aus, dass kein Qualitätsverlust des Jugendhilfeangebots durch eine Abgabe an den Landkreis entstehe. Für die AfD-Fraktion sei die Haushaltssituation der Stadt ausschlaggebend. Deshalb werde sie der Vorlage folgen.
Herr Rühe berichtet, dass die Interessensquote der Hansestadt Lüneburg niedriger als bei der Stadt Celle sei. Die Stadt Celle trage aus Eigeninteresse an der Durchführung der Aufgaben einen Kostenanteil von 34 %. Er schlägt vor, die Jugendhilfe nicht an den Landkreis zu übertragen. Stattdessen solle die Interessensquote neu mit dem Landkreis verhandelt werden. Auf Nachfrage von Herrn Ohl gibt die Verwaltung folgendes zu Protokoll:
Eine exakte Berechnung dieser Quote ist ohne Weiteres nicht möglich, da kalkulatorische Kosten (Arbeitsplatz- und Gemeinkosten) zu berücksichtigen sind, die im Falle der Abgabe der Jugendhilfe genau ermittelt werden müssen und in den bisherigen Berechnungen bewusst nicht dargestellt wurden. Nach einer vorsichtigen Schätzung der Verwaltung handelt es sich bei einer Interessenquote von 20 % seitens der Stadt um einen monetären Unterschied i. H. v. etwa 2 Mio. Euro.
Herr Ceyp führt aus, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Durch die Abgabe der Trägerschaft behalte die Stadt die finanzielle Handlungsfähigkeit. Trotzdem habe die Stadt durch den Verbleib der freiwilligen Aufgaben weiterhin Gestaltungsspielräume.
Herr Fuchs erläutert, dass vergangene Versuche der Abgabe der Trägerschaft der Jugendhilfe nicht in dem Ausmaß finanztechnisch untersucht worden seien. Zudem gehe der politische Einfluss auf die Jugendhilfe nicht verloren, da sie im Kreistag behandelt werde.
Der Ausschuss empfiehlt bei 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen die Abgabe der Trägerschaft der Jugendhilfe an den Landkreis.
Anlagen zur Vorlage
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1
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