13.03.2018 - 7 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Altencelle
- Gremium:
- Ortsrat Altencelle
- Datum:
- Di., 13.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
7.1 Schaukasten des Ortsrates Altencelle in der Jahnstraße vor der Apotheke (TOPe 10.4, 09.05.2017 und 12.2, 29.11.2017)
Nach Genehmigung des Haushaltes wird der neue Schaukasten aufgestellt. 2017 sind die Mittel gestrichen worden.
7.2 Umsetzung eines Hundekotbeutelspenders (TOP 12.3, 29.11.2017)
Der Spender wird umgesetzt.
7.3 Straßenbeleuchtung im Lönspark (TOP 12.4, 29.11.2017 und Anfrage Hr. Höhler)
Die LED-Beleuchtung wurde installiert wegen der besseren Ausleuchtung, der Energie- und Kostenersparnis und des Einbruchschutzes. Die neuen Leuchtmittel benötigen 50 % weniger Energie und haben eine Leuchtdauer von 50.000 Stunden.
Wenn sich eine Lampe auf der Hausseite befindet, kann die blendende Seite abgeklebt werden. Alte Leuchten sind abgeschrieben, es gibt keine technischen Daten. Bei Fragen bitte direkt an Herrn Effinghausen, Tel. 126745 wenden.
7.4 Beschilderung des „Celler Weg“ (TOP 12.5, 29.11.2017)
Der Ortsrat moniert zu Recht die irreführende Beschilderung. Das Schild in Altencelle wird entfernt, denn die Gemarkung Altencelle verläuft bis zur Burgstraße.
7.5 Werbeschild für das Restaurant „Rodizio“ an der Milchkannenkreuzung in Osterloh (Beschwerde eines Osterloher Anwohners)
In Osterloh ist bei einem Wegweiser ein Werbeschild für das Restaurant „Rodizio“ angebracht worden. Dieses ist nicht genehmigt und das Schild muss umgehend entfernt werden. Ein Gespräch mit dem Restaurantbetreiber hat stattgefunden.
7.6 Ampelquerung B 214/Lückenweg – Weiterführung Bruchkampweg (TOP 13.1, 21.02.2017)
Aktuell ist die Querung der B214 in den Bruchkampweg hinein nicht einfach und das Abpassen einer Lücke in den Hauptverkehrszeiten kann auch zu einer Geduldsprobe werden. Jedoch ist die Querung der B214 nicht „illegal“.
Auch kann die Nutzung eines Privatgrundstücks (Firma Berg) nicht die Lösung sein.
Eine sichere Querungsmöglichkeit sieht die Fachverwaltung lediglich am südlich gelegenen Knotenpunkt in den Bruchkampweg oder nördlich in die Burger Landstraße und weiterführend durch das Wohngebiet.
Dies vorangestellt, wird die Anfrage wie folgt beantwortet:
Natürlich ist die Herstellung einer entsprechenden Wegebeziehung für Radfahrer grundsätzlich möglich.
Hieraus ergeben sich folgende Randbedingungen:
- Da sich die benötigten Flächen im Privateigentum befinden, ist eine entsprechende Einigung mit dem Eigentümer (Grunderwerb) erforderlich.
- Hierfür und für die Planung und Bau der Verkehrsanlage sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen.
- Außerdem ist ein entsprechendes Genehmigungsverfahren (B-Plan) erforderlich.
Sinnvoller und für den Celler Steuerzahler günstiger sei die Anpassung des Knotenpunktes B214 / Bruchkampweg. Hier ist die Stadtverwaltung jedoch von der NLStBV als zuständige Verwaltung für die Kreuzungsanlage abhängig und müsse hoffen, dass die NLStBV entsprechende Kapazitäten für den Umbau findet.
