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ALLRIS - Auszug

14.11.2018 - 12 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

12.1 Goa-Party in Osterloh (TOP 16.2, 10.08.2018)

Die Verwaltung informiert, dass die Veranstaltung auf Privatgelände vom Landkreis als zuständiger Waldbehörde geduldet worden sei. Bei der Stadt Celle sei eine Anzeige wegen ruhestörenden Lärms eingegangen, dieser werde nachgegangen

 

12.2 Baumschutzsatzung (TOP 16.1, 10.08.2018)

Die Verwaltung teilt mit, dass der Eigentümer durch die Aufnahme des Baumes in die Liste der geschützten Bäume als Anlage der Satzung nicht enteignet werde. Der Eigentümer sei in der Pflicht, den Baum verkehrssicher zu halten. Somit haftet der Eigentümer auch für etwaige durch den Baum verursachte Schäden.

 

Die Stadt stehe dem Eigentümer bei Fragen bezüglich des Baumschnittes beratend zur Verfügung.

 

12.3 Antrag Verkehrszeichen 357, Sackgasse Danziger Weg (TOP 7, 10.08.2018)

Der Ortsrat habe die Beratung des Antrages in diese Sitzung verschoben, weil zunächst geklärt werden sollte, ob es erlaubt sei, vom Lönspark links in den Celler Weg Richtung Bushaltestelle abzubiegen. Dies ist erlaubt, über den Antrag kann nunmehr entschieden werden.

 

Der Ortsrat einigt sich darauf, den Antrag in der nächsten Sitzung zu beraten.

 

12.4 Umbenennung „Baker-Hughes-Straße 5“ in „Zum Drilling Simulator“ (TOP 8, 10.08.2018)

Das neue Straßenschild ist montiert.

 

12.5 rgen Kohls-Tempo 30 Alte Dorfstraße Anfrage an den Ortsrat

In seiner Sitzung vom 23.11.2016 hat der Ortsrat unter Top 15 „Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters“ zum Thema Tempo-30 in der Alten Dorfstraße folgenden Beschluss gefasst: Der Ortsrat bittet die Verwaltung, zunächst die betroffenen Anwohner um ihre Meinung zu befragen. Dem Stimmungsbild entsprechend werde der Ortsrat entscheiden, ob der Antrag weiterverfolgt werden solle.“

 

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an der kompletten Ortsdurchfahrt der Alten Dorfstraße unabhängig von den Empfindungen der Anwohner nicht möglich. Somit ist eine Anwohnerbefragung insbesondere unter Beachtung der sparsamen Haushaltsführung und der vorhandenen Personalressourcen nicht vertretbar.

 

Eine Ausnahme bildet die Ortsdurchfahrt in Höhe der Lebenshilfe. Hier sei die Verwaltung verpflichtet, zwischen Ortsausgang Altencelle bis zur Einmündung der Heinrich-Vieth-Straße eine Tempo-30-Zone einzurichten.