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ALLRIS - Auszug

18.04.2018 - 6 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

1. Entfernung der Holz-Sitzgelegenheit am Fuhserandweg Antrag der CDU (TOP 7 am 07.12.2017)

Die Ortsratsmitglieder Meier und Müller stellen den Antrag vor. Die Bank und der Tisch müssen entfernt werden, da diese abgängig seien und der Bereich zudem nicht einsehbar und sehr stark vermüllt sei.

Ortsratsmitglied Bätje berichtet, der Ortsrat Wietzenbruch habe für die Jugendlichen eine Lehnensitzbank angeschafft, die ebenfalls an einer nicht einsehbaren Stelle stehe. Um einer Vermüllung entgegenzuwirken, sei die Aufstellung eines Müllbehälters und regelmäßige Reinigung erforderlich. Es sei wichtig, die Bänke zu erhalten. Gegebenenfalls sollten Streetworker dort nach dem Rechten sehen. Ortsratsmitglied Zwaan informiert, die Müllbehälter seien im Stadtgebiet vermehrt abgebaut worden, da in diesen Hausmüll entsorgt worden sei. Ortsratsmitglied Sük merkt an, diese Probleme hätte es schon immer gegeben. Schließlich müssten sich die Jugendlichen auch irgendwo aufhalten können. Ortsbürgermeisterin Kämpfert berichtet, im Roten Weg seien die Bänke abgebaut worden und es befinde sich dort trotz der Müllbehälter sehr viel Müll.

Sodann beschließt der Ortsrat mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen den Antrag.

Antwort FD 67.1:

Der Abbau der Sitzgelegenheit befindet sich auf der (langen) To-Do-Liste.

 

Ortsratsmitglied Meier informiert, die Sitzgelegenheit sei bereits abgebaut und der Müll beseitigt worden.

 

2. Lose Pflastersteine Mittelgasse (TOP 10 Nr.2 am 21.06.2017) gegenüber von Hausnummer 5 (TOP 9 Nr. 1 am 07.12.2017)

Der Straßenkontrolleur hat den Bereich nach Konkretisierung nochmals in Augenschein genommen. Durch das vorhandene Pflasterbett in Verbindung mit zum Teil vergrößerten Fugen können sich im Kehrbetrieb teilweise vereinzelte Pflastersteine lösen. Im Rahmen der regelmäßigen Straßenunterhaltung findet dort eine Befestigung statt. Nennenswerte Beeinträchtigungen haben sich bisher nicht ergeben.

 

3. Lauensteinplatz/Welfenallee (TOP 10 Nr. 9 am 21.06.2017 und TOP 9 Nr. 6 am 07.12.2017)

Ortsratsmitglied Danner erklärt, die Ausfahrtssituation habe sich durch die angebrachten Schraffierungen und der vorgezogenen Haltelinie schon gebessert. Er fragt an, ob an dem Laternenmast auf der gegenüberliegenden Seite ein Verkehrsspiegel als zusätzliche Hilfestellung angebracht werden könnte.

Antwort (FDL 66):

Die erforderlichen Sichtdreiecke sind im Einmündungsbereich Lauensteinplatz/Welfenallee vorhanden, ein Verkehrsspiegel ist deshalb nicht erforderlich. Ein Verkehrsspiegel entbindet den Fahrer nicht davon, sich zu unmittelbar vor der Einfahrt in die Vorfahrtsstraße über die Verkehrslage zu orientieren.

Ortsbürgermeisterin Kämpfert erklärt, ein Spiegel sei erwünscht, da auch auf den Sperrflächen geparkt werde. Es komme dort immer wieder beinahe zu Unfällen. Ortsratsmitglied Bätje berichtet, dort seien auch schon Unfälle passiert. Ortsratsmitglied Schwanke ergänzt, zutzlich zu dem Spiegel sollten noch vier weitere Parkplätze entfernt und als Sperrfläche markiert werden.

Antwort FD 66:

Die Straßenverkehrsbehörde bleibt bei der Aussage, dass kein Spiegel in diesem Bereich erforderlich ist.

Es wird ein Parkplatz in Richtung Sporthalle entfernt und die vorhandene Sperrfläche entsprechend erweitert.  Die Mitarbeiter des ruhenden Verkehrs sind in diesem Bereich regelmäßig vor Ort und kontrollieren den Verkehr. Nach Dienstschluss besteht aber für jeden Bürger die Möglichkeit Verkehrswidrigkeiten selbst beim Landkreis Celle, Straßenverkehrsbehörde, zur Anzeige zu bringen.

 

4. Bank Spielplatz Marienwerder Allee (TOP 4 Nr. 6 u. TOP 7 am 21.06., sowie TOP 12 am 07.12.2017)

Die gewünschte Bank wurde aufgestellt.

 

5. Bank für das Bushaltestellenhäuschen am Heeseplatz (TOP 12 u. 15 am 07.12.2017)

Die gewünschte Bank wurde aufgestellt.

 

6. Hinweisschild (TOP 15 am 07.12.2017)

Ortsratsmitglied Sük bittet darum, in der Welfenallee im Bereich der Zufahrt zum Kindergarten Neustädter Holz, ein Hinweisschild anzubringen.

Antwort FD 66:

Zwischen Bund und Ländern besteht darin Konsens, dass zu viele Verkehrszeichen angeordnet wurden und werden. Diese übermäßige Beschilderung führt zu einer allgemeinen Überforderung der Verkehrsteilnehmer und trägt mit zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung von Verkehrsvorschriften. Die Straßenverkehrsbehörde versucht nur insoweit zu Maßnahmen zu greifen, als diese objektiv erforderlich und nach objektiven Maßstäben zumutbar ist. In diesem konkreten Fall liegt der Kindergarten 80 m entfernt in einer Stichstraße von der Fuhrberger Straße. Anlieger der Straße sind Beschäftigte des Kindergartens und Eltern, die ihre Kinder zur Kita bringen bzw. abholen. Kein Kind kann ohne ein Elternteil das Gelände verlassen, somit liegt die Sicherheit der Kinder in der normalen Verantwortung der Eltern. Es besteht keine unmittelbare Gefahr für die Kinder.  Das Aufstellen eines Hinweisschildes ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht notwendig.

 

Ortsratsmitglied Sük merkt an, sie habe die Kindertagesstätte Löwenzahn gemeint (Welfenallee 27A). Dort müsste im Einfahrtsbereich ein Hinweisschild angebracht werden.

 

7. Müllsituation (TOP 15 am 07.12.2017)

Ortsratsmitglied Bätje erklärt, die Müllsituation vor dem Idil-Markt bis zur Ecke Allerstraße sei derzeit wieder besonders schlimm. Er bittet um Abhilfe.

Antwort FD 67.2 (Straßenbetrieb):

Der Grundstückseigentümer wurde durch den Straßenbetrieb schriftlich auf seine Reinigungsverpflichtung hingewiesen.

 

Ortsratsmitglied Bätje berichtet, die Müllsituation habe sich nicht verbessert. Er fragt an, welche Druckmittel die Verwaltung habe. Des Weiteren finde die Warenanlieferung auf der Straße statt; diese müsste allerdings auf dem Parkplatz erfolgen.

 

8. An der Hasenbahn (TOP 15 am 07.12.2017)

Ortsratsmitglied Sük fragt an, warum diese Straße nicht als 30er Zone ausgewiesen wird oder zumindest ab dem Ampelbereich. Es handele sich hier um einen Schulweg. Des Weiteren fragt sie an, ob das Vorblinklicht an der Abfahrt vom Wilhelm-Heinichen-Ring für die Ampel installiert worden sei.

Antwort FD 66:

Grundsätzlich gilt nach der Straßenverkehrsordnung innerhalb von geschlossenen Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur bei einer Gefahrenlage angeordnet werden. Diese Gefahren betreffen insbesondere die Sicherheit des Verkehrs oder den Schutz vor Lärm und Abgasen. Das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung muss jedoch erheblich überstiegen sein. Allein, dass die Straße Schulweg ist, bedeutet nicht, dass ein erhöhtes Risiko für die Verkehrsteilnehmer vorliegt.  

Der Vorblinker ist tatsächlich für die Fußngerampel in der Kortenumstraße aufgestellt worden.

 

 

9. Einmündungsbereich Marienwerder Allee/Wilhelm-Heinichen-Ring (TOP 15 am 07.12.2017)

Ortsratsmitglied Schwanke erklärt, in dem vorgenannten Bereich seien querende Radfahrer (vor allem in der Dunkelheit) sehr schwer zu erkennen. Da es sich hier um einen Schulweg handele, der von Schülern mehrerer Schulen benutzt werde dieser von sehr vielen Radfahrern genutzt. Die ganze Verkehrssituation sei dort ungeklärt. Er fragt an, ob dort ein Blinklicht angebracht werden könne. Dieselbe Problematik herrsche auch im Einmündungsbereich Krähenberg/Wilhelm-Heinichen Ring.

Ortsratsmitglied Bätje ergänzt, als Rollstuhlfahrer würde er sich in diesen Bereichen eine Beleuchtung wünschen. Ortsratsmitglied Schwanke erklärt, eine bessere Ausleuchtung halte er auch für eine gute Idee.

Antwort FD 66:

Die angesprochene Situation, dass Radfahrer Straßen kreuzen, wiederholt sich vielfach auf unzähligen Straßen des Stadtgebietes. Gerade im Bereich der Tangente werden die Fahrbahn und die Nebenanlagen durch die Straßenbeleuchtung besser als in vielen anderen Bereichen ausgeleuchtet. Die Furten für Radfahrer sind gut ersichtlich. Eine Grundlage zur Anbringung von Blinklichtern gibt es nicht.

Aktuell ist von Seiten des Fachdienstes Tief- und Landschaftsbau ein Antrag auf Fördermittel zum Ausbau der Tangente incl. Nebenanlagen in Vorbereitung, eventuell ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

 

 

10. Carstensstraße/Ecke Schulzestraße (TOP 15 am 07.12.2017)

Ortsratsmitglied Sük erklärt, freitagvormittags werde dort aus einem roten Wagen Gemüse u.a. verkauft. Sie fragt an, ob hierfür eine Genehmigung vorliege.

Antwort FD 32:

Der Verkaufswagen steht auf Privatgelände, der Geschäftsinhaber hat eine Reisegewerbekarte; der Verkauf ist somit rechtmäßig. Ähnliches passiert auch gelegentlich auf einem Hof Privathaus Itagstraße; ebenfalls rechtmäßig.

 

 

11. Bänke Lauensteinplatz (TOP 15 am 07.12.2017 aus der Bürgeranhörung)

Ein ehemaliges Mitglied des Ortsrates erklärt, das Holz der Bänke habe gelitten. Sie sehe eine Überarbeitung mit einer Lasur bzw. eine Ausbesserung als erforderlich an.

Antwort FD 67:

Der Fachdienst wird die Bänke in Augenschein nehmen und wenn nötig lasieren bzw. ausbessern.

 

 

12. „Antrag“ der Elterninitiative der evangelischen Kinderkrippe „Die kleinen Strolche“ vom 21.02.2018 auf 4 Parkausweise für die Mitarbeiterinnen

Antwort FD 66:

Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit Anwohnerparkausweise auszugeben:

Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Der Bewohner darf über keinen geeigneten Einstellplatz auf seinem Hof verfügen.  

 

Die Gründe der Ablehnung, die in dem Antrag der Evangelischen Kinderkrippe genannt wurden, sind nicht von der Straßenverkehrsbehörde geäert worden und wären nicht Grundlage einer Ablehnung.

Die Ablehnung hat im Übrigen nichts mit dem „guten Willen“ der Stadt zu tun. Die Straßenverkehrsbehörde kann keine Ausnahmegenehmigung erteilen.

 

Ortsratsmitglied Meier erklärt, er habe sich die Situation angesehen. Da einige freie Parkflächen auf dem Parkplatz von Herrn Uca vorhanden seien, habe er diesen gefragt, ob er drei Parkplätze gegen eine Spendenbescheinigung zur Verfügung stelle. Dieser habe mitgeteilt, sein Vater sei Eigentümer des Grundstückes. Er würde lediglich einen gegen eine Spendenbescheinigung und zwei gegen Bezahlung (30 Euro/Monat) anbieten.

Ortsratsmitglied Jung informiert, die Entfernung des Parkplatzes Uca und die Parkflächen Allerstraße seien gleich weit entfernt.

 

Die Verwaltung erklärt, sie werde die Elterninitiative entsprechend der Stellungnahme des Fachdienstes 66 unterrichten.