Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

18.04.2018 - 4 Entfernung von Symbolen und Zeichen rechtswidri...

Reduzieren

Wortprotokoll

Ortsmitglied Müller stellt den oben angeführten Antrag vor und erklärt auf Nachfrage von Ortsratsmitglied Bätje, die Stadt solle die Eigentümer auf die Schmierereien hinweisen.

 

Die Verwaltung erläutert den rechtlichen Hintergrund (die Stellungnahme des Fachdienstes Allgemeine Ordnung vom 16.04.2018 wird dem Protokoll als Anlage beigefügt): Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können nach § 11 Nds. SOG (Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren. Eine Gefahr liegt vor, wenn im einzelnen Fall die konkrete Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird (§ 2 Ziffer 1 lit. a SOG).

Auf Grundlage dieser Normen ist es möglich, dass die Grundstückseigentümer von der Ordnungsbehörde oder der Polizei verpflichtet werden, Symbole oder Zeichen rechtswidriger Vereinigungen zu entfernen. Wird der Grundstückseigentümer nach Aufforderung zur Entfernung des verfassungswidrigen Kennzeichens nicht tätig, kann die Behörde dieses unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst entfernen lassen (Ersatzvornahme auf Kosten des Hauseigentümers).

Im Weiteren informiert die Verwaltung, die Stadt geht davon aus, dass auch die Eigentümer ein Interesse haben, beschmierte Flächen selbst zu säubern. Wenn eine aktuelle Liste der beschmierten Kästen dem Fachdienst Allgemeine Ordnung vorgelegt wird, setzt sich dieser gerne mit den Betreibern der Versorgerkästen in Verbindung (ggf. auch telefonisch). Eine Ansprache des Atelier 22 u.a. zur Übermalung ist allerdings nicht leistbar.

 

Ortsratsmitglied Müller erklärt, der letzte Satz im Antrag soll gestrichen werden. Aufgrund der Ausführungen der Verwaltung erklärt die CDU den Antrag formal als erledigt. Eine aktuelle Liste der beschmierten Kästen wird eingereicht.

Reduzieren

Anlagen