13.06.2018 - 8 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Mi., 13.06.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
1. Verkehrsberuhigter Bereich für das Quartier Bullenberg/Julius-von-der-Wall-Straße – Antrag der CDU vom 13.02.2018 (TOP 4 am 01.03.2018)
Antwort FDL 66:
Zurzeit wird die Nachnutzung der Liegenschaft „Joseph-Stift“ konzeptionell erarbeitet. Hieraus können sich ggf. auch Anpassungsnotwendigkeiten für den öffentlichen Verkehrsraum ergeben. Bis hierzu eine konkrete Planung vorliegt, sollte deshalb die Bearbeitung des Antrages zurückgestellt werden.
Die Ortsratsmitglieder Ehlers und Schüpp erklären, mit dieser Antwort seien sie überhaupt nicht einverstanden. Es sei für sie nicht nachvollziehbar, weshalb die Planung bzgl. des Joseph-Stifts den verkehrsberuhigten Bereich behindern. Sie fordern, unverzüglich eine entsprechende Beschilderung vorzunehmen, da es sich um einen besonders sensiblen Gefahrenbereich handele. Der gesamte Ortsrat äußert anschließend seine Missbilligung über die Antwort der Verwaltung.
2. Verkehrssituation Wederweg (TOP 5 am 01.03.2018)
Die Gemeindeleitung der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Celle und Elternvertretung des Kindergartens hatten mit Schreiben vom 14.01.2018 an Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt sowie den Ortsrat gewandt und um Unterstützung gebeten.
In dem angeführten Schreiben wurden nachfolgende Überprüfungswünsche, um eine sichere/bessere Überquerung der Straße Wederweg zu erreichen, angeführt:
1. Fortführung des Fußweges im Wederweg ab Höhe Münchhausenstraße in Richtung Altencelle auf der rechten Straßenseite.
2. Zebrastreifen oder andere Fußgängerüberquerung, z.B. in Höhe Münchhausenstraße oder zwischen Fabrice- und Münchhausenstraße.
3. Einfahrtsbereich zur Gemeinde und dem Kindergarten mit in Tempo-30-Zone einbeziehen; gerne mit Hinweisschild auf Kindergarten.
Die Verwaltung hatte dazu in der letzten Sitzung des Ortsrates mitgeteilt, dass ab der 10. Kalenderwoche aufgrund der neuen Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Tempo 30 u.a. auch vor Kindertagesstätten die jeweiligen Einrichtungen überprüft werden.
Ergebnis der Überprüfung (Antwort FD 66):
Die Verwaltung hat alle relevanten Standorte, an denen es nach Änderung der STVO möglich ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung festzusetzen, flächendeckend für das Stadtgebiet untersucht. Zurzeit befinden sich die Abschnitte in der fachlichen Feinabstimmung. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, die Straße Wederweg im Bereich des Kindergartens/der Kirche mit Tempo 30 zu beschildern. D. h. die 30er Schilder werden etwa 2-3 Laternenmasten versetzt, so dass der Einfahrtsbereich im Tempo 30-Bereich ist. Die anderen Maßnahmen (siehe Nr. 1 und 2 oben angeführt) können nicht umgesetzt werden.
Es ist vorgesehen, den Fachausschuss für Umwelt, Verkehr und Technische Dienste am 18.09.2018 entsprechend zu informieren und danach die Umsetzung zu starten.
4. Tempo 30 und gegenläufiger Radverkehr Wiesenstraße - Antrag der SPD vom 08.10.17 (TOP 8 Nr. 2 am 01.03.2018)
Antwort FD 66: Die AG FahrRad hat sich die Situation vor Ort angesehen. Seitens der Polizei gab es verständlicherweise erhebliche Einwendungen (u.a. Parksituation/Bäume). Die Fachverwaltung wird ein Konzept aufstellen und dies der AG FahrRad vorstellen.
