26.06.2018 - 9 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Klein Hehlen
- Gremium:
- Ortsrat Klein Hehlen
- Datum:
- Di., 26.06.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
1. LKW-Durchfahrtsverbotsschilder (TOP 14 Nr. 1 am 15.03.18)
Ortsratsmitglied Schulz lobt die schnelle Anbringung der o. a. Verkehrsschilder An der Leegde und Bonifatiusstraße. Allerdings würden nun durch wendende LKWs sehr gefährliche Situationen entstehen.
Antwort FDL 66:
Es ist davon auszugehen, dass dort nach einer Eingewöhnungsphase keine Wendemanöver mehr stattfinden.
2. Bushaltestelle Berlinstraße (TOP 14 Nr. 2 am 15.03.18)
Ortsratsmitglied Ceyp informiert, im Bereich der Bushaltestelle Berlinstraße befinde sich eine Fahrbahnverengung. Eine Absicherung der Kinder erfolge durch Erwachsene. Er fragt an, ob es eine Möglichkeit gebe, die Querung besser zu sichern, da Radfahrer zwischen den Kindern hindurch fahren.
Antwort FDL 66:
Mit dem Einbau der Fahrbahneinengung an der Bushaltestelle Berlinstraße war eine Spurreduzierung von zwei auf eine Fahrspur verbunden. Beim Halt eines Busses kann deshalb kein weiteres Fahrzeug diesen Bereich befahren. Durch die Einengung wurde die Querungslänge für Fußgänger und Fahrradfahrer an dieser Stelle halbiert und die Fahrgeschwindigkeiten reduziert. In Summe ist hierdurch eine erhebliche Erhöhung der Verkehrssicherheit eingetreten. Unfälle sind an dieser Stelle nicht bekannt, insofern besteht hier kein weiterer Handlungsbedarf.
Aus der Bürgeranhörung von 20:50 bis 21:39 Uhr:
4. LKW-Verkehr hubergroup Bremer Weg (TOP 14 Nr. 5 am 15.03.18)
Aus den Reihen der Zuhörer wird berichtet, die LKW-Fahrer finden die Firma bzw. die Firmeneinfahrt nicht, da das Firmen-Einfahrtsschild zu klein sei. Auf der gegenüberliegenden Seite müsste ein größeres Schild installiert werden. Zudem würden die LKWs teilweise auch auf dem Gehweg parken.
Herr Hanssen erklärt, hier sei die Firma mit in der Verantwortung. Er werde prüfen lassen, ob ein zusätzliches, besser erkennbares Schild eventuell auch mit entsprechenden Symbolen angebracht werden kann.
Ein Bürger informiert, Herr Pöhland von der Feuerwehr sei hierzu der Ansprechpartner.
Antwort FDL 66:
Die Beschilderungssituation wurde nochmals örtlich überprüft. Die vorhandene firmeneigene Wegweisung beinhaltet auch den Hinweis auf Lkw-Verkehr und ist gut von der Straße aus erkennbar.
5. Ehemalige Gaststätte „Zur Mütze“ – Bremer Weg (TOP 14 Nr. 6 am 15.03.18)
Zuhörer berichten, die seit Jahren geschlossene Gastwirtschaft werde seit einiger Zeit regelmäßig vermietet. Des Öfteren feiern dort Jugendliche ab 21 Uhr und es werde Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt. Auf dem angrenzenden Grundstück seien zahlreiche „Hinterlassenschaften“ zu verzeichnen. Die Situation insgesamt sei unerträglich für die Nachbarschaft. Ein Bürger erklärt, er hätte sich auch schon an den Fachdienst Allgemeine Ordnung gewandt und die Auskunft bekommen, dass kein Gewerbe angemeldet sei. Eine weitere Rückmeldung sei ausgeblieben. Er finde allerdings, dass eine regelmäßige Vermietung als Gewerbe zu betrachten sei. Auch habe er mit dem Vermieter gesprochen. Dieser habe ihm geraten, die Polizei anzurufen. Die Polizei wiederum sagt, er möge Kontakt zur Stadt aufnehmen. Daher bitte er an dieser Stelle um Abhilfe.
Ortsratsmitglied Klein ergänzt, an der Haustür der Gaststätte befinde sich ein Schild „Mich kann man mieten“.
Antwort FD 32.3:
Siehe Stellungnahme vom 08.06.18 – Anlage zum Protokoll..
Antwort FD 54 (Jugendschutz):
Hier handelt es um eine private Vermietung und eine private Nutzung der Örtlichkeit. Der Vermieter stellt nur die Räumlichkeit zur Verfügung, nicht aber die Getränke. Somit kann der Jugendschutz nicht tätig werden. Würde es sich um ein angemeldetes Gewerbe handeln, könnte der Jugendschutz dort umgehend Jugendschutzkontrollen durchführen und ggf. Bußgeldstrafen verhängen.
Der Jugendschutz hat sich bereit erklärt, den Eigentümer zu sensibilisieren, damit er die künftigen Mieter hinsichtlich des Alkoholausschankes an Jugendliche und auf die Toiletten-Nutzung hinweist (dies kann leider nicht vor August erfolgen).
6. Zugbrückenstraße (TOP 14 Nr. 7 am 15.03.18)
Ein Bürger erklärt, Verkehrsteilnehmer würden teilweise die Tempo 30-Schilder nicht beachten. Durch das zu schnelle Fahren entstehe ein erheblicher Lärmpegel. Auch LKWs würden die Straße passieren und dort parken. Er fragt an, ob eine Geschwindigkeits- und Parkkontrolle möglich wäre.
Dazu erklärt die Verwaltung, die Bitte um Geschwindigkeitskontrolle werde an den Landkreis Celle weitergeleitet. Allerdings entscheide diese selbst, ob eine Kontrolle durchgeführt wird.
Antwort FD 66:
Der Landkreis wird in Kürze dort eine Geschwindigkeitsmessung durchführen. Es könnte sein, dass aufgrund der Straßenunebenheiten das Gerät dort keine verwertbaren Messungen liefert.
Der städtische Außendienst wird auch die Parksituation in Augenschein nehmen.
7. Bauanzeige vom 14.06.2018 – Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Beginn der Ausführung: Anfang September 2018.
Ort: Zugbrückenstraße
Art und Umfang:
Mutterboden liefern und einbauen.
Tiefbord in Geraden und Bögen liefern/einbauen.
Betonsteinpflaster liefern/einbauen, einschließlich Tragschicht.
Spielgeräte liefern/einbauen.
Bänke liefern/einbauen.
Hackschnitzel liefern/einbauen.
Rasenansaat.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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65,8 kB
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