14.03.2018 - 5 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 14.03.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Aufstellen des städtischen „Smiley-Gerätes“ in den drei Ortsteilen (TOP 7e v. 07.11.2018)
Die Verwaltung informiert, dass das städtische Smiley-Gerät vom 15.12.2017 bis 12.01.2018 in der Felicitas-Rose-Straße und vom 15.01.2018 bis 05.02.2018 in der Arlohstraße aufgestellt worden sei. Auswertungsmöglichkeiten besitze die Gerätschaft nicht. Ortsratsmitglied Kohrs weist darauf hin, dass solche Messungen nur Sinn machen würden, wenn entsprechende Aufzeichnungen erfolgen würden; ansonsten werde immer noch zu schnell gefahren. Ortsratsmitglied Holz ergänzt, dass sie diese Wahrnehmungen in der Arlohstraße auch hatte. Der Ortsbürgermeister gibt dazu an, dass hier der erzieherische Wert im Vordergrund stehe; im Übrigen seien es überwiegend die Anwohner/innen, die zu schnell fahren würden, da sie die Örtlichkeiten kennen. Ortsratsmitglied Beutel regt an, dieses Gerät mit einem Blitzer zu kombinieren, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Die Verwaltung informiert, dass gemäß der einschlägigen Richtlinien Blitzer nur bei Unfallschwerpunkten und im Bereich von Kitas und Schulen aufgestellt werden dürfen. Für rein erzieherische Effekte sei dies nicht zulässig und demzufolge würde der zuständige Landkreis solche Maßnahmen ablehnen. Ortsratsmitglied Cewe berichtet, dass oft in der örtliche Presse auf Blitzer hingewiesen werde und bittet um Auskunft, nach welchen Kriterien dies erfolge. Die Verwaltung stellt klar, dass solche Hinweise nicht kommen würden, wenn z. B. im Bereich von Kitas und Schulen gemessen werde; dies erfolge unangekündigt. Oft werde nur der Ortsteil bekannt gegeben, in dem an diesem Tag gemessen werde; dies führe oftmals zu einer disziplinierteren Fahrweise und habe dann auch einen gewissen erzieherischen Wert.
Abschließend werden aus dem Ortsrat weitere Bereiche vorgeschlagen, bei denen das Smiley-Gerät aufgestellt werden soll:
- Ortsratsmitglied Cewe: im Bereich der Kita Groß Hehlen
- Ortsratsmitglied Becher: im Buchholzberg in Groß Hehlen (im Bereich der langen
Geraden)
- Ortsratsmitglied Otte: in der Straße Alt Groß Hehlen in Richtung Celler Straße
(ca. 50 m hinter dem Zebrastreifen).
b) Lichtsignalanlage (LSA) an der B3/Hasselklink (TOP 7a v. 07.11.2018)
Die Verwaltung berichtet, dass die Lichtsignalanlage (LSA) Celler Straße/Zur Hasselklink/Bürgermeister-Heine-Straße teilverkehrsabhängig in Koordinierung mit den beiden Nachbarknoten Celler Straße/Scheuener Straße und Celler Straße/Zur Alten Schmiede betrieben werde. Zum Einsatz kämen hierbei Signalprogramme mit unterschiedlich langen Umlaufzeiten. In den verkehrsstarken Zeiten in der Früh- und Nachmittagsspitze betrage die Umlaufzeit 90 Sekunden. In diesem Signalprogramm sei bei einer Überprüfung eine mittlere Wartezeit für die Zufahrt Zur Hasselklink von 57 Sek. festgestellt worden. In den übrigen Zeiten laufe ein Signalprogramm mit 75 Sek. Umlaufzeit und einer mittleren Wartezeit von 52 Sek. Abweichungen vom eingestellten Ablauf seien hierbei nicht festgestellt worden.
c) Verstopfte Dachrinnen beim Haus der Vereine in Groß Hehlen (TOP 7a v. 07.11.2018)
Die Verwaltung führt aus, dass der zuständige Fachdienst für Gebäudewirtschaft am 11.12.2017 einen Auftrag dahingehend erteilt habe, die Dachrinnen am o. g. Gebäude zu säubern.
d) Parkende Autos in der Celler Straße im Bereich des Hotels Celler Tor im Ortsteil Groß Hehlen (TOP 6h v. 14.06.2017)
Die Verwaltung weist darauf hin, dass links und rechts neben der Zufahrt je 15 Meter Zickzacklinien markiert worden seien. Dies sei am 06.09.2017 ausgeführt worden.
