26.06.2018 - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 26.06.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Dipl.-Ing. Lockhart und Herr Dr. Krause tragen anhand einer PP-Präsentation zu dem geplanten Vorhaben vor. Der Betrieb solle an diesem Standort etabliert und in der Bauleitplanung entsprechend abgebildet werden. Die in Rede stehende Fläche werde insgesamt verkleinert, dies sei durch technische Verbesserungen und durch vereinfachte Verwertungsprozesse möglich. Der F-Plan solle in „Sonderbaufläche Bodenabbau Scheuen“ geändert werden. Folgende wesentliche Regelungen des Bebauungsplanes seien vorgesehen:
- Festsetzung von Flächen als Sondergebiet (SO 1) mit der Zweckbestimmung „Baustoffrecycling“ (10.244 m²) – (Grundflächenzahl 1,0);
- Festsetzung von Flächen als Sondergebiet (SO 2) mit der Zweckbestimmung „Lagerung von Altholz + Baustellenabfällen“ (526 m²) – (Grundflächenzahl 0,8);
- Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung als Zuwegung (4.912 m²);
- Festsetzung einer Grünfläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie Ansaat von Landschaftsrasen (4.752 m²) im Rahmen einer Aufhöhung des vorhandenen Erdwalles zu einem Lärmschutzwall.
Der Einsatz der mobilen Brech-/ Bauschuttrecyclinganlage sei auf 2x-jährlich für jeweils zwei bis drei Wochen beschränkt worden. Die verkehrliche Erschließung erfolge über einen bereits bestehenden Weg, der an die Landestraße L 240 anbindet. Die L 240 werde um eine Linksabbiegespur erweitert, dies sei eine Vorgabe der zuständigen Landesbehörde zur Sicherung und Leichtigkeit des Straßenverkehrs. Der Wirtschaftsweg zum Betriebsgelände erhalte auf einer Länge von 80 m eine asphaltierte Sauberlauffläche, damit möglichst kein Schmutz auf die Landesstraße komme. Durch den Fahrzeugverkehr seien Staubemissionen auf Grund von Aufwirbelungen zu erwarten. Als zusätzliche Emissionsminderungsmaßnahme werde man eine bedarfsabhängige manuelle Befeuchtung der Fahrwege bei Trockenwetter berücksichtigen. Auswirkungen auf den Ortsteil Scheuen seien somit nicht zu erwarten, denn die relevante Staubbelastung sei relativ kleinräumig auf die unmittelbare Umgebung des Betriebsgeländes beschränkt. Im Rahmen des Lärmschutzes sei die Errichtung eines mindestens 5 m hohen Lärmschutzwalls an der östlichen Plangebietsgrenze vorgesehen, der bepflanzt werden soll.
Ortsratsmitglied Beutel weist darauf hin, dass in der Vergangenheit schon des Öfteren auf die o. g. Staubentwicklung hingewiesen worden sei, so z. B. in der Sitzung am 23.10.2013 (siehe TOP 12c):
„Die Zufahrt zur o. g. Anlage sei nur in Teilbereichen asphaltiert. Folglich sei bei Trockenheit eine erhebliche Staubentwicklung durch passierende Fahrzeuge festzustellen. Dieser Staub treibe bei entsprechender Windrichtung in Richtung Scheuener Wohnbebauung. Der Ortsrat regt an, ggf. weitere Teile der Zufahrt zu asphaltieren, um dieser Staubentwicklung entgegenzuwirken.“
Eine weitere Asphaltierung des o. g. Weges sei bisher nicht erfolgt; am besten sei es, auf der ganzen Wegstrecke eine bituminöse Deckschicht aufzubringen, um die Staubentwicklung einzudämmen. Die o. a. Berieselung betrachte er skeptisch, denn bisher sei nur in Teilbereichen Wasser durch den Radlader aufgebracht worden. Dazu gibt Herr Dr. Krause an, dass es in der Trockenperiode generell schwierig sei, auf dem Betriebsgelände die Staubentwicklung gänzlich einzudämmen. Eine komplette Asphaltierung der Wegstrecke sei problematisch, deshalb schlage er vor, diverse Regner an der Strecke fest zu installieren, um ein gleichmäßiges Bewässern des wassergebundenen Teils zu gewährleisten. Dies könne im Durchführungsvertrag mit aufgenommen werden. Dieser Kompromiss wird aus der Mitte des Ortsrates begrüßt.
Auf die Frage des Ortsratsmitgliedes Otte, wann denn eine Erweiterung des Bodenabbaubetriebs vorgesehen sei, gibt Herr Dr. Krause an, dass man schon im Dezember 2015 einen diesbezüglichen Antrag fertig hatte, aber derzeit sei es schwierig, die notwendigen Kompensationsflächen zu bekommen, denn diese Ausgleichsflächen müssten in einem bestimmten Radius erworben werden. Dies sei derzeit generell ein Problem in der Bodenabbaubranche.
In der Zeit von 18:25 Uhr bis 18:35 Uhr wird die Sitzung
für Bürgerfragen unterbrochen.
Als Ergebnis aus den Bürgerfragen wird Folgendes festgehalten:
- Durch den LKW-Verkehr sei der Radweg vor der Einfahrt zum Betriebsgelände regelmäßig verschmutzt gewesen. Eine regelmäßige Säuberung durch das Betriebspersonal sei seinerzeit zugesagt worden, doch des Öfteren sei dies ausgeblieben.
- Ein Lärmschutzwall in Richtung Groß Hehlen ist nicht vorgesehen, da hier keine besonderen Schutzmaßnahmen nach der TA-Lärm vorgesehen sind.
Abschließend dankt der Ortsbürgermeister Frau Dipl.-Ing. Lockhart und Herr Dr. Krause sowie den Vertretern der Verwaltung für die heutigen Ausführungen zum o. g. Thema.
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Der Ortsrat nimmt folgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Celle „Baustoffrecycling Scheuen“ sowie der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs.2 BauGB).
Die Anhörung des Ortsrates gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG ist damit erfolgt
Anlagen zur Vorlage
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