17.05.2018 - 2 Beschluss über die Ergebnisse der Vorbereitende...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Do., 17.05.2018
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Die festgestellten Ergebnisse der VU sowie des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) werden dargestellt und insbesondere die Themenschwerpunkte Brachvitalisierung (z.B. Stadtwerkegelände) und Aufwertung öffentlicher Straßen, Wege und Grünräume näher erläutert (Anlage 1).
Stadtbaurat Kinder bestätigt den in den Untersuchungen grundsätzlich festgestellten Sanierungsbedarf. Die Verwaltung könne im Hinblick auf die derzeit angespannte Haushaltslage aber keine Anmeldung zum Städtebauförderprogramm für 2019 empfehlen. Der städtische Eigenanteil von 8,1 Mio. € sei erheblich und hätte eine Streichung anderer wichtiger Maßnahmen des IV-Programmes zur Folge. Die Verwaltung schlage daher eine jährliche Überprüfung einer Anmeldung in den kommenden Jahren vor.
Die SPD-Fraktion verweist auf das übergeordnete Interesse der Stadt am Ortsteil Neuenhäusen und den hohen Zuweisungsbetrag von 8 Mio. € durch das Land und den Bund. Zudem werde ein nicht unerheblicher Betrag der nicht förderfähigen Kosten nicht den städtischen Haushalt, sondern den Haushalt des Eigenbetriebes Stadtentwässerung belasten.
Auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt die Verwaltung, ein Sanierungsgebiet „light“ sei nicht darstellbar. Man stehe in Konkurrenz mit den anderen Kommunen und müsse den Bedarf in Gänze substantiell nachweisen. Eine Fokussierung auf einen einzelnen Bereich (z.B. nur Straßen) sei daher ausgeschlossen.
Die Fraktion der Linken steht mit Blick auf die vielen anderen Investitionsmaßnahmen derzeit einer Anmeldung ebenso negativ gegenüber wie die CDU-Fraktion, die der Maßnahme auch inhaltlich zustimmt, aber eine Antragstellung vor 2019 wegen der Haushaltslage ablehnt.
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden, erklärt die Verwaltung im Falle einer Empfehlung des Ausschusses auf Anmeldung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm, werde man diese vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses beantragen und ggf. im Nachhinein zurücknehmen oder ergänzen.
Die Sitzung wird für die Zeit von 18.06 Uhr bis 18.10 Uhr zur Einzelberatung der Ausschüsse unterbrochen.
Der Antrag der Fraktion der Unabhängigen auf getrennte Abstimmung der einzelnen Beschlusspunkte wird sowohl vom Ortsrat Neuenhäusen als auch vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen einstimmig angenommen.
Der Antrag der Fraktion der Unabhängigen auf Abstimmung ohne Punkt c (diesen erst im VA oder Rat beschließen lassen) wird vom Ortsrat Neuenhäusen mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen abgelehnt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen lehnt den Antrag bei einer Ja-Stimme mehrheitlich ab.
Die Abstimmung erfolgt daraufhin getrennt nach Ausschüssen und nach den Punkten a,b,c:
Ortsrat Neuenhäusen Punkt a:
einstimmig dafür
Ortsrat Neuenhäusen Punkt b:
einstimmig dafür
Ortsrat Neuenhäusen Punkt c:
Bei 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Punkt a:
einstimmig dafür
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Punkt b:
einstimmig dafür
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Punkt c:
Bei 3 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle beschließt wie folgt:
- Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung (VU) (Anlage 1) gem. § 141 Baugesetzbuch werden beschlossen.
- Die Ergebnisse des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) (Anlage 2) werden beschlossen.
- Eine aktuelle Anmeldung des Gebiets Neuenhäusen zur Aufnahme in die Städtebauförderung für das Programmjahr 2019 erfolgt wegen der angespannten Haushaltslage der Stadt Celle nicht. Eine Anmeldung in den Folgejahren wird durch die Verwaltung jährlich geprüft.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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