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ALLRIS - Auszug

20.09.2018 - 6.1 Außengastronomie in der Innenstadt - zeitliche ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

  1. Außengastronomie in der Innenstadt zeitliche Regelungen zur Eingrenzung der Lärmproblematik durch Erlass einer Sperrzeitverordnung
    1. Frau Jahnke, Herr Engelen monieren, dass die Beschlussvorlage bereits im Rat beschlossen worden sei, ohne das der Ortsrat vorher informiert wurde
    2. Frau Fudeus begrüßt, dass in der jetzigen Fassung das Hafengebiet ausgenommen sei
    3. Herr Weiss begrüßt die Vorordnung aufgrund der dann herrschenden Einheitlichkeit
    4. Herr Engelen fragt nach, ob es für die Gastronomie am Schützenplatz (Bel Mundo) eine Sonderlösung gibt? Herr Richter berichtet, dass die Verordnung derzeit nur für die Altstadt gelte und das Bel Mundo somit zunächst ausgenommen sei. Es gelten hier weiterhin die gesetzlichen Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes. Es sei aber angedacht, das Gebiet der Sperrzeitverordnung im nächste Zuge zu überprüfen und ggf. zu erweitern.
    5. Ortsbürgermeister Übermuth gab zur Abstimmung, ob zur Steigerung der Wohnqualität die Gastronomie in den Innenhöfen zukünftig bis 22:00 Uhr limitiert werden solle. Die Abstimmung ergab keine Mehrheit, sodass keine Änderung beantragt wird.

Anschließend befürwortet der Ortsrat einstimmig den Beschlussvorschlag und empfiehlt diesen dem Rat zur Abstimmung.

 

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Anlagen zur Vorlage