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ALLRIS - Auszug

20.09.2018 - 5 Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Dr. Übermuth belehrt Herrn Köntopp bezüglich der ihm nach den §§ 40 -42 Nds. Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten und verpflichtet ihn durch Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original des Protokolls als Anlage beige