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ALLRIS - Auszug

10.08.2018 - 4 Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Schmidtmann belehrt Herrn Tietje bezüglich der ihm nach den §§ 40 -42 Nds. Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten und verpflichtet ihn durch Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original des Protokolls als Anlage beigefügt.

 

Nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates wird die Sitzung von 17:26 Uhr bis 18:02 Uhr für den Vortrag von Prof. Oppelt unterbrochen. Prof. Oppelt stellt ausführlich die Aufgaben und organisatorische Struktur des Forschungszentrums vor.