27.06.2019 - 4 Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsord...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 27.06.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der stellvertretende Dezernatsleiter Wolfgang Schucht beantwortet die zu dieser Ratssitzung eingereichten drei Fragen wie folgt:
Frage 1: „Was hat diese widerrechtliche Fällung der acht gesunden Alleebäume gekostet
und wer ist dafür verantwortlich?“
Die in der Anfrage beanstandete Beseitigung der Straßenbäume war begründet mit der straßenbaulichen Anbindung des neuen Baugebiets an die alte B 3. Anders als in der Anfrage unterstellt unterlagen die Straßenbäume weder bundes- noch landesgesetzlich einem Schutz als geschützte Landschaftsbestandteile. Die Anwendung des § 29 BNatSchG würde eine formelle Erklärung gemäß § 22 BNatSchG voraussetzen. Für das Land Niedersachsen ist ein genereller Schutz von Alleebäumen nicht geregelt. Auch die städtische Vegetationsschutzsatzung erfasste die fraglichen Bäume nicht.
Die Beseitigung erfolgte nach sachverständiger Begutachtung hinsichtlich evtl. Betroffenheit von Belangen des besonderen Artenschutzes vor dem 01.03.2019 und damit außerhalb der nach § 39 Abs. 5 BNatSchG beachtlichen zeitlichen Beschränkungen. Ein Rechtsverstoß lag nicht vor.
Frage 2: „Wird gegen den Verantwortlichen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach
§ 9 Vegetationsschutzverordnung" eingeleitet?“
Nein, da kein Rechtsverstoß vorliegt.
Frage 3: „Wann und wo werden Ersatzpflanzungen nach § 8 „Vegetationsschutzverordnung"
vorgenommen?“
Die Kompensation der Vegetationsverluste wird im Rahmen des planungsrechtlichen Ausgleichs nach § 1a BauGB erfolgen. Nach derzeitigem Entwurfstand des Bebauungsplanes „Auf der Grafft“ ist als Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB für die benannten Bäume folgende Festsetzung getroffen:
Maßnahme Eichenpflanzung: Die Eichenallee entlang der Kreisstraße wird durch 17 Stieleichen (Quercus robur) als Ersatz für die Fällung von 8 Eichen für die Erschließung des Gewerbegebietes ergänzt. Die Pflanzungen sind an den festgesetzten Stellen durchzuführen und die Bäume dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.
Stammabschnitte der gefällten Bäume mit Verdacht auf totholzbewohnende Käfer sind an den Waldrand auf der Nordseite der Ortsumgehungsabfahrt zu verbringen und dort bis zum Zerfall zu belassen. Dieses ist bereits geschehen.
Eine Zusatzfrage wird in der Sitzung nicht gestellt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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