27.06.2019 - 17 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Beac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 27.06.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.1 Bauordnung - Verwaltung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Beigeordneter Zobel führt aus, dass seine Fraktion grundsätzlich diese Vorlage begrüßt, da dieser stetig anwachsenden Anzahl an Gärten des Grauens bzw. diesen Schotterwüsten Einhalt geboten werde. Es sei das richtige Signal, dass die Nieders. Bauordnung (NBauO) gelten soll und die Verwaltung diese konsequent anwenden wolle. Zum einen werde der Artenschutz dadurch gefördert, denn das Motto „Celle blüht auf“ müsse auch für solche Schotterflächen gelten. Zum anderen müsse das Mikroklima entsprechend berücksichtigt werden, denn lt. einem CZ-Artikel vom 26.06.2019 würden Grünflächen Schutz bei Niederschlägen bieten und sie kühlen bei Hitze. Seine Fraktion sei jedoch mit der Handhabung nicht ganz einverstanden, denn im Baugebiet Kieferngrund sollen die geschotterten Flächen vorerst bleiben, denn die Verwaltung wolle erst abwarten, wie sich die Arten entwickeln werden. Was sich auf jeden Fall entwickeln werde, sei das Mikroklima, denn bei den heutigen Temperaturen werden diese Schotterflächen diesen Prozess verstärken. Hier müsse die Stadt ihrer Vorbildfunktion stärker nachkommen. Unterm Strich sei seine Fraktion aber erfreut, dass sich die Verwaltung dieser Problematik annehme und sie werde der Vorlage zustimmen.
Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt zu bedenken, ob über den in der o. g. Vorlage aufgeführten Beschlussvorschlag überhaupt abgestimmt werden müsse, denn es handele sich eigentlich um eine Mitteilung der Verwaltung, wie das zukünftige Verwaltungshandeln aussehen soll. Ratsherr Ohl erklärt, dass seine Fraktion in dem Antrag gefordert habe, die Schotterflächen in den Versickerungsmulden umgehend zurückzubauen. Dies könne die Verwaltung nicht mit einer Mitteilungsvorlage erledigen. Beigeordneter Zobel ergänzt, dass die Verwaltung aufgefordert werden solle, die NBauO anzuwenden und zu beachten. Hierzu gibt der Ratsvorsitzende an, dass solch ein Beschluss keinen Sinn mache, denn als Ableitung aus dem grundgesetzlichen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Stellv. Dezernatsleiter Schucht ergänzt, dass die NBauO nur für private und nicht für öffentliche Flächen gelte. Bei den Versickerungsmulden im Kieferngrund handele es sich um öffentliche Flächen. Im Übrigen seien diese Flächen auch mit einer Bepflanzung versehen worden, doch durch die extreme Trockenheit seien diese Pflanzen nicht angewachsen.
Nach weiteren kontroversen Diskussionsbeiträgen wird sich im Rat einvernehmlich darauf verständigt, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung gestellt wird.
Abschließend entscheidet der Rat mehrheitlich (33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen), dass die Verwaltung detaillierte Vorschläge zur Grünfestsetzung auch in den künftigen Bauleitplanverfahren unterbreiten wird. Die Einhaltung der bestehenden Festsetzungen wird weiterhin mit dem Instrumentarium des Verwaltungsrechts fortgeführt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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77,5 kB
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