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ALLRIS - Auszug

27.06.2019 - 22 Wohnraumversorgungskonzept für die Stadt Celle ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beigeordneter Rentsch berichtet, dass dieses Wohnraumversorgungskonzept (WVK) eine zentrale Bedeutung habe, denn ohne ein Konzept könnten keine Fördermittel für den Wohnungsbau eingesetzt werden. In diesem Konzept seien bestimmte Personengruppen (u. a. Hartz-IV-Empfänger, Menschen mit Behinderungen, Flüchtlinge) besonders betrachtet und bestimmte Handlungsempfehlungen ausgearbeitet worden. Es sei wichtig, dass es keine festen Quoten geben soll, denn jedes Baugebiet müsse differenziert betrachtet werden, in welcher Dimension sozialer Wohnungsbau stattfinden soll. Pro Jahr werden rd. 100 Wohnungen benötigt; rd. 75% sollen Mietwohnungen sein. Von diesen 75% sollen 40% auf den sozialen Wohnungsbau entfallen. Dies sei eine gute Basis für das weitere Handeln. Weitaus schwieriger werde es, Investoren zu finden; hier müsse man attraktive Angebote machen. Die SPD-Fraktion werde hier zustimmen.

 

Ratsherr Müller betont, dass solch ein WVK sehr sinnvoll und gut sei. Zwar bestätige es im Kern nur, dass Celle im Unterschied zu den Großstädten kein gravierendes Problem im Mietwohnungsbereich habe (weder von der Anzahl noch von den Preisen her). Die Prognosen des Gutachtens seien hinreichend vorsichtig und die städtische WBG arbeite schon in die Richtung. Folgende Aspekte seien für ihn wichtig:

 

a)      Man bekomme ein Problem mit belegungsgebundenen Sozialwohnungen. Die Gutachter schlagen vor, dass für diese Wohnungen dringend eine verbindliche Statistik zu den Beständen und Fristen der Belegungsbindung eingeführt werden sollte. Hier frage er die Verwaltung, ob das schon in Arbeit ist.

 

b)      Die Gutachter schlagen eine Verlängerung von Zweckbindungen oder den Kauf von Zweckbindungen für bestehenden Wohnraum vor. Hier hätte er gern ein Konzept von der Verwaltung und eine Auskunft, wann man damit rechnennne.

 

c)      Die Gutachter thematisieren das Problem, dass energetisch hochwertiges Bauen oder Sanieren mit entsprechenden Mietpreisen verbunden sein kann. Das müsse man so nicht akzeptieren. Soziales Bauen könne auch unter energetischen Gesichtspunkten gelingen, denn wenn neu gebaut wird, gehe das nur noch auf der Basis von Null-Energie-Häusern. Diese Erwartung sollte man gegenüber den Akteuren auf dem Markt vorbringen. Im Gegenzug könne er sich eine kostenlose Überlassung von Grundstücken vorstellen.

 

Seine Fraktion fände es gut, wenn dieses Problem mit Vertretern der WBG im zuständigen Fachausschuss erörtert werde, sofern die Verwaltung da mitgehe. Er schlägt vor, dass der Fachausschuss einen Ausflug zu existierenden Klimaschutzsiedlungen vornimmt; er hoffe, dass die Verwaltung dies alsbald organisieren wird. Abschließend bittet er die Verwaltung, die o. g. Fragen demnächst zu beantworten.

 

Der Oberbürgermeister gibt an, dass er voll hinter dem sozialen Wohnungsbau stehe. Jetzt habe man das notwendige WVK und man habe schon Gespräche mit der WBG geführt. Bestimmte Grundstücke seien schon eruiert worden, um demnächst mit den ersten Vorhaben zu starten. Bezüglich von Klimaschutzsiedlungen befinde man sich derzeit in Ankaufsverhandlungen und wolle dies weiter positiv vorantreiben. Bei der derzeitigen Haushaltslage sehe er kaum eine Möglichkeit, Grundstücke kostenlos zu überlassen.

 

Ratsherr Fuchs begrüßt das vorgelegte WVK. Erst durch dieses Konzept werde sozialer Wohnungsbau in Celle ermöglicht und Vorhabenträger können Fördermittel beantragen. Weiterhin werden Flächen aufgezeigt, wo sozialer Wohnungsbau in Celle möglich sein kann. Er hoffe, dass sich nun Investoren finden lassen, die dieses Instrumentarium nutzen, denn es sei ein quantitativer Bedarf an 100 Wohnungen pro Jahr vorhanden. Ratsherr Ohl stellt an den Redner die Frage, wie diese Zahl an Wohnungen erreicht werden solle, wenn z. B. beim Baugebiet „Im Tale“ kein sozialer Wohnungsbau vorgesehen sei. Ratsherr Fuchs antwortet, dass sich hier die städtische WBG schon hinreichend einbringen werde, um diese Quote zu erreichen. Beim Baugebiet „Im Tale“ sei nach den Festsetzungen im B-Plan kein sozialer Wohnungsbau möglich.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann erklärt, dass seine Fraktion ausdrücklich dieses WVK begrüßt, denn dadurch werden die eingebrachten Anträge der Fraktion DIE UANBHÄNGIGEN umgesetzt. Er betont, dass zur Realisierung dieses Vorhabens die WBG auf finanziell stärkere Füße gestellt werden müsse. Wie genau das geschehen soll, müsse noch geklärt werden. Schließlich sei für die WBG der soziale Wohnungsbau eine ureigene Aufgabe, dafür sei sie damals gegründet worden. Daneben können auch noch andere Vorhaben realisiert werden, die für die Stadt notwendig sind (z. B. der Bau von Kitas).   

 

Ratsherr Ohl berichtet, dass bei der Ausweisung der letzten Baugebiete oftmals nicht an die sozial Schwachen gedacht worden sei. Es sei erst ein Antrag seiner Fraktion notwendig gewesen, damit dieses WVK auf den Weg gebracht wird. Es sei klar festgestellt worden, dass es nicht nur Stadtvillen geben dürfe, sondern es seien dringend Investitionen für die sozial schwachen Bereiche der Stadtgesellschaft notwendig. Insgesamt werden Potentialflächen von rd. 60 ha ausgeschrieben, davon fielen schon 12 ha auf das Baugebiet „Im Tale“. Im Ortsteil befinde sich das Stadtwerkegelände, doch ob und ggf. wie dieses Areal genutzt werden soll, sei noch unklar. Dies dauere sicherlich noch bis zu fünf Jahre. Deshalb sei es unerlässlich, gleich geeignete Flächen für den sozialen Wohnungsbau auszuweisen, denn ansonsten sehe er schwarz, die Quote von 100 Wohnungen pro Jahr zu erreichen.

 

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Danach beschließt der Rat einstimmig (39 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung) wie folgt:

 

  1. Das Wohnraumversorgungskonzept wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Um ausreichend Flächen für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, greift die Verwaltung die im Gutachten ermittelten Zielzahlen (Seite 62 ff Entwurf des Wohnraumversorgungskonzeptes für die Stadt Celle) auf und ermittelt im Stadtgebiet geeignete Flächen, auf denen der Bedarf nach gefördertem bzw. preisgünstigem Wohnraum umgesetzt werden kann. Zur Eignung von Flächen trifft das Gutachten bereits Aussagen, die zukünftig konkretisiert werden. Die konkrete Festlegung von flächenbezogenen Zielzahlen erfolgt dann im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung oder im Zuge von Städtebaulichen Verträgen bei der Veräerung von städtischen Grundstücken. Je nach Eignung der Fläche unterbreitet die Verwaltung zum Aufstellungsbeschluss bzw. zur frühzeitigen Auslegung, spätestens jedoch zum Beschluss der öffentlichen Auslegung einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung.

 

  1. Die praktische Anwendung der Regelung soll nach 3 Jahren, spätestens jedoch   nach 4 Jahren überprüft werden.

 

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Anlagen zur Vorlage