27.06.2019 - 19 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 "Baustof...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 27.06.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Fuchs berichtet, dass in diesem Verfahren allen Forderungen des Ortsrates Groß Hehlen/Scheuen/Hustedt nachgekommen worden sei. Es ist die Zuwegung komplett zu asphaltieren und mit einer Sprinkleranlage zu versehen. Der vorhandene Wall wird nochmals erhöht und bepflanzt, um den Lärmschutz und den Schutz vor Staub weiter zu verbessern. Weiterhin wird die Zufahrt auf der Landesstraße um eine Linksabbiegespur aufgeweitet; dies trage zur Verkehrssicherheit bei. Er dankt allen an Beteiligten für das gelungene Ergebnis. Die CDU-Fraktion werde hier zustimmen.
Danach entscheidet der Rat einstimmig (41 Ja-Stimmen) wie folgt:
Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Baustoffrecycling Scheuen“ der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Der Anregung des Landkreises Celle mit Schreiben vom 09.08.2018 wird, soweit sie sich auf die unkorrekte Bezeichnung des Flurstücks der Maßnahmen E1 bezieht, entsprochen. Bezüglich der Nähe der SO 2 - Fläche zum Wald hin, wird die Begründung ergänzt und ansonsten werden die weiteren Hinweise ohne eine Änderung des Planes zur Kenntnis genommen.
- Die Hinweise der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden mit Schreiben vom 08.10.2015 und 15.08.2018 werden zur Kenntnis genommen, eine Planänderung ist nicht erforderlich.
- Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 20.07.2018 wird, soweit es den Abstand zu Waldrändern betrifft, entsprochen und die Begründung ergänzt. Ansonsten werden die weiteren Hinweise ohne eine Änderung des Planes zur Kenntnis genommen.
- Der Hinweis der Celle-Uelzen Netz GmbH mit Schreiben vom 01.08.2018 wird zur Kenntnis genommen, er ist bei nachfolgenden Planungen zur beachten. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
- Der Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom 30.07.2018 wird entsprochen und der bereits im Plan enthaltene Hinweis ergänzt.
- Der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 15.08.2018 wird teilweise entsprochen und der Übersichtsplan und die Kartendarstellungen im Umweltbericht ergänzt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
- Dem Hinweis der Unteren Wasserbehörde mit Schreiben vom 15.08.2018 wird, soweit er sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht, entsprochen und der Durchführungsvertrag wurde bereits ergänzt. Ansonsten werden die weiteren Hinweise ohne eine Änderung des Planes zur Kenntnis genommen.
- Der Hinweis der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 01.08.2018 wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 „Baustoffrecycling Scheuen“ der Stadt Celle wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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