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ALLRIS - Auszug

27.06.2019 - 16 Änderung der Taxitarifordnung vor dem Hintergru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat beschließt einstimmig (41 Ja-Stimmen) wie folgt:

 

Aufgrund des § 51 (1) Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 14 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr und den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Rat der Stadt Celle die 2. Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung).

 

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Anlagen zur Vorlage