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ALLRIS - Auszug

26.09.2019 - 8 - Antrag der Fraktion WG/Die PARTEI "Einführung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister Brammer erklärt, dass sich die bestehende Regelung bewährt habe. Die Verwaltung müsse sich vorbereiten können, um fundierte Antworten geben zu können Die fachliche Diskussion sollte in den Ausschüssen erfolgen, ggf. auch in Sitzungsunterbrechungen. Würde man diese Aussprachen in den Rat verlagern, würde dies die Ausschüsse abwerten.

 

Beigeordneter Zobel zeigt sich verwundert, dass jetzt eine Aussprache erfolgt, denn der VA habe hierzu keine Empfehlung ausgesprochen, da der Antrag ruhen soll. Weiterhin sei es in vielen Gremien möglich, vor der Sitzung Fragen zu stellen (siehe Landkreis Celle), da es ein gängiger demokratischer Prozess sei. Er bittet um Zustimmung.

 

Ratsherr Schoeps führt aus, dass man sich im VA darauf verständigt habe, den Buchstabe a) des Beschlussvorschlages der o. g. Vorlage heute nicht zu behandeln, um noch weiterer Lösungen diskutieren zu können. Er möchte eine gelebte Demokratie, dies sei auch in anderen Städten und Gemeinden möglich. 

 

Beigeordneter Dr. Bischoff erklärt, dass die CDU-Fraktion dieser Frage grundsätzlich offen gegenüberstünde. Bei Fragen zu allen Themen und Angelegenheiten der Stadt sehe er jedoch die Problematik, dass weder die Verwaltung noch die Politik im Detail sprachfähig sein wird. Dies sollte man erst interfraktionell diskutieren. Deshalb schlägt er vor, eine Entscheidung über Buchstabe a) des Beschlussvorschlages der o. g. Vorlage zu vertagen.

 

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Danach trifft der Rat folgende Entscheidungen:

 

a)      Eine Entscheidung über den Antrag Nr. 0237/19 der Fraktion WG/Die PARTEI (inkl. Ergänzungsantrag vom 26.08.2019) "Einführung einer offenen Einwohnerfragestunde vor der Sitzung des Rates" wird vertagt.      

 

b)      Der Rat beschließt einstimmig folgende Änderungen des § 19 der Geschäftsordnung (GO):

 

§ 19 Abs. 1 GO wird wie neu gefasst:

 

(1) Fraktionen und Gruppen sind auf Zusammenarbeit gerichtete Zusammenschlüsse

                von zwei oder mehr Ratsfrauen und Ratsherren.

 

§ 19 Abs. 2 der GO wird gestrichen. Die bisherigen Absätze 3 bis 7 werden zu den

Absätzen 2 bis 6. 

 

c)      Der Rat beschließt einstimmig, dass § 24 Abs. 1 der GO zukünftig wie folgt lautet:

 

§ 24

Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse

 

r den Geschäftsgang und das Verfahren der Ratsausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gelten die Vorschriften des ersten Teils entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen. Die Mitglieder in den Ausschüssen und die Fraktionsgeschäftsführer, die nicht dem Rat der Stadt Celle angehören (z. B. die sog. „beratenden Mitglieder“), erhalten die Sitzungsunterlagen in Papierform oder in elektronischer Form.

 

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Anlagen zur Vorlage