26.09.2019 - 22 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Gelände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 26.09.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsfrau Marks führt aus, dass hier eine lückenhafte und nicht verständliche Vorlage zur Verfügung stünde. Aus der Vorlage gehe nicht hervor, was zukünftig auf dieser Fläche möglich ist (z. B. eine Schule oder ein Altersheim). Hier werde etwas verändert, was im B-Plan nicht erkennbar sei. Es werde lediglich ein Lageplan präsentiert und die textlichen Einlassungen seien in keiner Weise ausreichend und nachvollziehbar. Sie stellt folgende Fragen an die Verwaltung:
1) Lässt die Umwandlung alle Möglichkeiten von Stadtentwicklung zu?
2) Wird die Fällung des Baumbestandes dort in Kauf genommen?
3) Wird mit Zustimmung zur Vorlage eine Umwandlung der Nutzung durch die Verwaltung vorbereitet?
Da hier formale Fehler vorliegen würden, werde sie der Vorlage nicht zustimmen.
Stadtbaurat Kinder gibt dazu an, dass dieser B-Plan weiter existieren werde. Die 5. Änderung sehe lediglich vor, dass großflächiger Einzelhandel im Gewerbegebiet ausgeschlossen wird. Dies sei in der Vorlage ausführlich dargestellt. Dies sei bei diversen älteren Gewerbe-B-Plänen auch schon umgesetzt worden, um zu verhindern, dass sich dort großflächiger Einzelhandel ansiedelt, da solche Nutzungen nach dem vom Rat beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept dort nicht hingehören. Danach beantwortet er die o. a. Fragen von Ratsfrau Marks wie folgt:
Zu Frage 1: Die Entwicklungen sind im Rahmen des vom Rat beschlossenen B-Planes möglich. Einzelhandel soll hierbei zukünftig ausgeschlossen werden.
Zu Frage 2: Dieser B-Plan macht mit dieser Änderung über den vorhandenen Baumbestand keine Aussage. Es gelten die üblichen Rechte, wie sie auch für andere B-Pläne gelten.
Zu Frage 3: Nein.
Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wie folgt:
Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Gelände zwischen der Straße Bremer Weg, der geplanten Westtangente, der Hollenkampstraße/ Westteil mit Übergang in den Verkopplungsinteressentenweg in Richtung Vorkampstraße, dem Gr. Hehlener Kirchweg und der Zugbrückenstraße“ der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Anregung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden mit Schreiben vom 06.05.2019 wird teilweise entsprochen, die sonstigen Hinweise und die Begründung werden ergänzt.
Der Anregung des Landkreises Celle mit Email vom 20.05.2019 wird teilweise entsprochen, die sonstigen Hinweise und die Begründung werden ergänzt.
Der Anregung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie mit Schreiben vom 23.05.2019 wird entsprochen und die Begründung des Bebauungsplanes ergänzt.
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Gelände zwischen der Straße Bremer Weg, der geplanten Westtangente, der Hollenkampstraße/ Westteil mit Übergang in den Verkopplungsinteressentenweg in Richtung Vorkampstraße, dem Gr. Hehlener Kirchweg und der Zugbrückenstraße“ der Stadt Celle wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
39,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
593,5 kB
|
