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ALLRIS - Auszug

26.09.2019 - 10 Neufassung der städtischen Sportförderungsricht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Ehlers trägt vor, dass dies ein bedeutendes Thema sei. Der Sportentwicklungsplan sei im Dez. 2015 fertiggestellt und in 2016 vom Rat verabschiedet worden. Seitdem sei eine sukzessive Umsetzung etlicher Empfehlungen erfolgt (z. B. Sportstättenmanagement, Schaffung von Sportgelegenheiten im öffentlichen Raum, Nutzungsvereinbarungen mit den Rasensportvereinen durch die Verwaltung, Unterstützung des Kunstrasenprojekts des VfL Westercelle). Zentraler Baustein sei jedoch die Neuformulierung der Sportförderrichtlinien, dabei sollten insbesondere folgende Punkte neu geregelt werden:

 

-          Mehr Gerechtigkeit und Transparenz der Sportförderung.

-          Die Arbeit der Sportvereine soll in den Mittelpunkt gestellt werden mit dem Schwerpunkt auf Jugendarbeit.

-          Weniger Infrastrukturförderung, weniger „Gießkannenförderung“.

-          Projektförderung.

-          Anpassung der Förderrichtlinien an die des Landkreises.

 

Die Sportförderrichtlinien würden das entscheidende Instrument zur Gestaltung des Sports im kommunalen Bereich darstellen. Demzufolge sei die Neuordnung der Sportförderung eine sehr sensible und in sich komplexe Angelegenheit, die eine hohe Akzeptanz in der Politik und im Sport erfordert. Daher wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe (AG) gebildet, um an der Sache orientiert zu arbeiten und einen größtmöglichen Konsens zu erreichen. Hier seien zwei klare Linien gezogen worden, die auch eingehalten worden seien:

 

-          Keine Einsparungen im Sporthaushalt, sondern Umverteilung der Mittel zur Schaffung von Anreizen und Umsetzung sportpolitischer Ziele.

 

-          Kein Verein darf durch Umverteilung in seiner Existenz gefährdet werden.

 

Es sei ein Paradigmenwechsel von der reinen Infrastrukturförderung zu einer stärkeren Gewichtung der inhaltlichen Arbeit der Vereine vollzogen worden. Weniger Gießkannenförderung würde mehr Gerechtigkeit und Transparenz bewirken und die Verschlankung und Anpassung an die Richtlinien des Landkreises würde die administrative Arbeit in den Vereinen erleichtern. Zudem werde der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Die Jugendarbeit solle mit Priorität versehen und finanziell stärker belohnt werden (Anhebung von derzeit 2,55  auf 8,50 € pro Jugendlichen und Jahr). Mit dieser Modifizierung werde ein deutlicher Anreiz gegeben, die Jugendarbeit zu intensivieren. Durch die Einführung eines Sockelbetrages solle kein Verein in seiner Existenz gefährdet werden. Damit seien die Empfehlungen des Sportentwicklungsplans weitestgehend umgesetzt worden, jedoch bleibe es bei der Regelung, auch in Zukunft keine Nutzungsgebührenr Sportstätten r Wettkampf und Training zu erheben.

 

Der Sportausschuss sei der Auffassung, mit diesem Entwurf eine Lösung zu präsentieren, die einerseits die Empfehlungen des Sportentwicklungsplanes berücksichtigt, andererseits aber kein Verein durch die Veränderungen in eine finanzielle Schieflage geraten lässt. Ob Schwachstellen vorhanden sind und ggf. nachgebessert werden muss, werde sich erst in der konkreten Anwendung zeigen. Nach zwei Jahren sei eine Evaluierung vorgesehen.

 

Abschließend bedankt sich Ratsherr Ehlers bei allen Akteuren aus Rat und Verwaltung, die diesen Prozess mit großer Motivation begleitet haben. Hier seien auch der KSB sowie die Vereine miteinzubeziehen, die sachkundig beraten bzw. sich überaus kooperativ verhalten haben. Er bittet um Zustimmung zu der neuen Richtlinie.

 

Ratsherr Schoeps betont, dass heute ein guter Tag für die Vereine sei, denn es sei hier Positives entwickelt worden. Jeder Verein könne davon profitieren, denn sie könnten damit finanziell planen. Nach zwei Jahren müsse man schauen, ob ggf. Nachbesserungen erforderlich sind.

 

Ratsfrau Rodenwaldt-Blank spricht einen Dank an alle Mitwirkenden aus, solch eine Zusammenarbeit wäre für viele städtische Themenpunkte wünschenswert. Sie hofft jetzt auf eine Intensivierung der Jugendarbeit in der Stadt Celle.

 

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Danach beschließt der Rat einstimmig wie folgt:

 

Die städtischen Sportförderungsrichtlinien, so wie in der Anlage der o. g. Vorlage dargestellt, treten mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft.

 

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Anlagen zur Vorlage