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ALLRIS - Auszug

28.11.2019 - 23 Bebauungsplan Nr. 157 der Stadt Celle "Wohngebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beigeordneter Zobel trägt vor, dass sicherlich der Bedarf für neue Baugebiete gesehen werde, jedoch habe er Bedenken, dass hier das beschleunigte Verfahren zur Anwendung kommen soll, denn dann würde man nur überschlägig mögliche Umweltauswirkungen prüfen. Ratsherr Biermann weist darauf hin, dass man für das Klima nur dann was tun kann, wenn man sein Handeln darauf abstellt. Man sollte zunächst in den Bereichen bauen, die schon beschlossen worden sind (z. B. Allerinsel). Des Weiteren wäre es sinnvoll, zunächst die tatsächlichen Bedarfe zu ermitteln, bevor man in der Peripherie alles zubaut. Man trage lediglich die Planungen für den Ortsteil Scheuen mit, alles andere lehne man ab.

 

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Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung wie folgt:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157 der Stadt Celle „Wohngebiet Am Vorwerker Bach“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Anlagen zur Vorlage