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ALLRIS - Auszug

28.11.2019 - 21 101. Änderung des Flächennutzungsplans der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Biermann erklärt, dass die AfD-Fraktion schon beim ersten Beschluss zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes unter großen Bedenken zugestimmt habe. Heute werde man nicht zustimmen, denn man dürfe nicht noch mehr Überschwemmungsgebiete der Fuhse wegnehmen, dies werde auf Dauer nicht gutgehen. Ebenso dürfe die Retentionsfläche nicht noch weiter verdichtet werden.

 

Ratsfrau Marks führt aus, dass sie sich nicht richtig informiert fühle. Diese Vorlage sei – wie viele andere Bauvorlagen – unvollständig. In der Vorlage stehe u. a. nicht, ob die betroffenen Anlieger kontaktiert worden sind. Ebenso sehe sie kein Konzept für die Wohnmobilisten, d. h. wo ist die Grenze nach oben. Bei solch einem Wohnmobilstellplatz handele es sich um eine rein freiwillige Leistung, die vom Rat stets ohne große Nachfragen beschlossen werde. Bei der Abschaffung der frühen Lernhilfe werde leider anders verfahren, obwohl dies für die Stadt enorm wichtig ist. Aus den o. g. Gründen werde sie sowohl dieser als auch vielen anderen Bauvorlagen heute nicht zustimmen.

 

Ratsherr Ohl trägt vor, dass es sich bezgl. des Retentionsraums um keine Sickergrube handele, bei der das überlaufende Wasser versickern soll, sondern es ist ein Gebiet, in dem sich bei Überschwemmungen zeitweise das Wasser ansammelt. Vielmehr dürften in diesem Bereich nur dann Aufbauten erfolgen, wenn entsprechende Kompensationen vor Ort geschaffen werden.  

 

Ratsherr Engelen gibt an, dass er damals gegen die Einrichtung des ersten Wohnmobilstellplatzes gestimmt habe, da er davon ausgegangen ist, dass dies nicht funktionieren wird. Doch jetzt stellt er fest, dass dieses Angebot voll eingeschlagen hat und ziehe viele Touristen in die Stadt. Im Lichte dieser positiven Entwicklung für die Stadt werde die SPD-Fraktion hier zustimmen.

 

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Danach beschließt der Rat mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung die Aufstellung der 101. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Sonderbaufläche Herrenwiese“ (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Anlagen zur Vorlage