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ALLRIS - Auszug

28.11.2019 - 16 Beschluss über die Budgetregeln der Stadt Celle

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Müller führt aus, dass ein Budgethaushalt für die Verwaltung durchaus sinnvoll sei, doch ob dies für den Rat vorteilhaft ist, sei mehr als fraglich. Für die Ermittlung der Budgethöhe empfehle die KGSt ein sog. Gegenstromverfahren, bei dem sowohl Vorgaben von der Verwaltungsführung und der Politik als auch Mittelanmeldungen von der Verwaltungsbasis einbezogen werden. Zu Beginn des Haushaltsaufstellungsverfahrens sollten zunächst die im folgenden Haushaltsjahr zu erwartenden Erträge ermittelt und auf die oberste zu budgetierende Ebene verteilt werden. Dies werde in der Regel vom zuständigen Finanzmanagement vorbereitet und später vom Rat oder Kreistag beschlossen. Dies sehe er bei dieser Beschlussvorlage derzeit nicht so deutlich, denn ein Miteinander beim Haushaltsaufstellungsverfahren sei für ihn nicht erkennbar. Diese Umstellung sei nicht gründlich vorbereitet und vorbesprochen worden, so dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde.

 

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Danach beschließt der Rat der Stadt Celle mehrheitlich (29 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen) gem. § 58 Absatz 1 Nr. 2 NKomVG über die als Anlage 1 der o. g. Vorlage beigefügten Regeln zur Budgetierung in der Haushaltswirtschaft der Stadt Celle.

 

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Anlagen zur Vorlage