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ALLRIS - Auszug

28.11.2019 - 17 Änderung der zum 01.01.2020 in Kraft tretenden ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat entscheidet einstimmig (33 Ja-Stimmen) wie folgt:

 

Die städtischen Sportförderungsrichtlinien, so wie in der Anlage mit der Änderung unter 1.5 dargestellt (Senkung Eigenanteil der Vereine bei Sportstättenbaumaßnahmen), treten mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft.

 

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Anlagen zur Vorlage