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ALLRIS - Auszug

17.01.2019 - 5 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Fachdienstleiter Jugendarbeit, Sport Herr Nothdurft beantwortet den von Ratsfrau Rodenwaldt-Blank in der Sportausschusssitzung vom 05.06.18 aufgestellten Fragenkatalog zu kommerziellen Sport-/Musikveranstaltungen, wie z.B. dem Beachsoccerturnier mit Konzert am 03.06.18 oder der Urban Challenge im September 2018:

 

1.Hat die Stadt an diesen kommerziellen Angeboten durch Vermietung der städtischen Flächen partizipiert oder wird sie es?

2.Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?

 

Nein, die Stadt hat hier keine Einnahmen erzielt.

Es ist seit jeher erklärtes Ziel der Stadt sportlichen und kulturellen Großveranstaltungen von überregionaler Bedeutung, falls notwendig, eine (Anschub-)Unterstützung zukommen zu lassen.

Mit Sicherheit hätte bspw. der Veranstalter der Urban Challenge schon bei den ersten Anbahnungsgesprächen sich einen anderen Austragungsort gesucht, falls die Stadt ihm mit Gebührenforderungen gekommen wäre.

Natürlich kann man aus dieser Einzelbetrachtung keinen Automatismus herleiten, dies gilt insbesondere für etablierte und kapitalkräftige Unternehmen bspw. für ein Rock- oder Pop- Konzert mit exorbitant hohen Eintrittspreisen.

Die insgesamt über 800 Teilnehmern, davon fast die Hälfte aus dem Celler Raum, genossen ein Sport-Event der Extraklasse, so dass es gerechtfertigt war, diese Veranstaltung im Hinblick der Sportförderung zu unterstützen.

 

3.Sollte die Stadt keine Einnahmen erzielt haben, schließt sich die Frage an, welche Leistungen die Stadt zur Durchführung der Angebote zur Verfügung gestellt hat?

 

Siehe unter 3.2

 

3.1Wurden diese kostenpflichtig abgegeben oder hat die Stadt dadurch Aufwendungen?

 

Die Leistungen wurden nicht kostenpflichtig abgegeben, die Stadt hatte Aufwendungen.

 

3.2Wenn ja, in welcher Höhe?

 

Ca. € 10.000 an „eh da“-Kosten (administrative Arbeiten, Straßensperrungen usw.). Kassenwirksame Ausgaben sind nicht angefallen.

 

3.3Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage wurden diese Aufwendungen getätigt?

 

Im Rahmen des § 1 des NKomVG, Kultur- und Sportförderung

 

3.4Sind sie im Haushaltsplan abgebildet?

 

Nein

 

4.War die Politik dabei einbezogen?

 

Nein, da Geschäft der lfd. Verwaltung.

 

 

Auf die Nachfrage von Ratsherr Dr. Hörstmann aus der Sportausschusssitzung vom 01.11.2018 nach Umkleidekapazitäten auf dem Sportplatz in Vorwerk, berichtet Fachdienstleiter Jugendarbeit, Sport Herr Nothdurft von einem Ortstermin am 02.12.2018 auf der Sportanlage mit dem 1. Vorsitzenden des SC Vorwerk, Herrn Wilhelms.

Danach sieht die Verwaltung keinen akuten Handlungsbedarf.