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ALLRIS - Auszug

26.06.2019 - 5 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

5.1 Fahrradschutzstreifen stadteinwärts Wittinger Straße bis Mertensstraße sowie stadtauswärts vom Torplatz bis Mertensstraße (TOP 9.6 Sitzung vom 20.03.19)

Im Teilbereich stadteinwärts „Wittinger Straße“ bis „rnbergstraße“ wurde der Gehweg in beiden Richtungen bereits für Radfahrer im Rahmen der Fahrradoffensive frei gegeben. Die Bearbeitung läuft weiter. Der Ortsrat erhält nach Abschluss der Prüfung die Ergebnisse aus 1. Hand.

 

5.2 Fahrradweg entlang der Hohen Wende

Der Fahrradweg entlang der Straße „Hohe Wende“ soll abschnittsweise in einem schlechten Zustand sein.

 

Aktuell ist im Investitionsplan der Ausbau der Straße „Hohe Wende“ vorgesehen. Jedoch sind hierfür noch keine Haushaltsmittel für die nächsten Jahre eingeplant. Inwieweit zwischenzeitlich ein Schutzstreifen, insbesondere auf der Nordseite angeordnet werden kann, wäre im Detail zu prüfen.

 

5.3 Schilder „Rad- und Gehweg“ in der „Sprengerstraße“ von der SVO bis zur Bahn wurden noch nicht abgenommen (TOP 15.1 der Sitzung vom 20.03.19)

Die vorhandenen Schilder werden nicht entfernt. Die Fachverwaltung hat nach erneuter Überprüfung der Wegeverbindung, hier vor allem der Fahrradfahrer aus und in Richtung Vorwerk, die Entscheidung getroffen, keine Änderung in der angeordneten Verkehrsregelung in der Sprengerstraße zu unternehmen. Die tatchlich genutzten Wegeverbindungen haben sich im Alltag der Nutzer etabliert und behrt. Unfallzahlen im gesamten Bereich liegen nicht vor; der Fahrradfahrende kann den Fahrradschutzstreifen oder den Geh/Radweg sogar in gegenläufiger Richtung benutzen.

 

5.4 Graben „Am Wasserturm“ (TOP 15.2 der Sitzung vom 20.03.19)

Der vermüllte, zudem zugewachsene und nicht gewidmete Wegeseiten-graben entlang der Bahntrasse in der Straße „Am Wasserturm“ wird durch die Fach-verwaltung geräumt, aus naturschutzrechtlichen Gründen im Herbst.

 

5.5 Haifischzähne für die „Schlepegrellstraße“ (TOP 15.3 der Sitzung vom 20.03.19)

Aufgrund der generell gut übersichtlichen Verkehrssituationen in der „Schlepegrellstraße“ werden keine Haifischzähne zur Verdeutlichung der Vorfahrts-grundregel „rechts vor links“ auf die Fahrbahn aufgebracht.

 

5.6 Entfall des Halteverbots in der „Spangenbergstraße“ vor dem Kreuzungsbereich „Clemens-Cassel-Straße“

Der Geschäftsbetrieb der ehemaligenrtnerei machte in diesem Bereich die straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines Halteverbots erforderlich. Dieses Verkehrszeichen ist mittlerweile durch die Geschäftsaufgabe entbehrlich geworden und wird konsequent zügig beseitig.

 

5.7 Haifischzähne für die „Spangenbergstraße“

Aufgrund der zugegebenermaßen recht unübersichtlichen Situation für alle Verkehrsteilnehmer in der „Spangenbergstraße“ vor dem relativ großen Kreuzungsbereich „Clemens-Cassel-Straße“ wurden Haifischzähne zur Verdeutlichung der Vorfahrtsgrundregel „rechts vor links“ auf die Fahrbahn aufgebracht.

 

5.8 Parkverbot Bauernkamp TOP 9.9 vom 20.03.19)

Der Versuch des absoluten Halteverbots im Bauernkamp soll nach Absprache des Ortsrates und dem Zweckverband wieder beendet werden. Die verkehrsbehördliche Anordnung dafür liegt vor, und die Schilder werden schnellstmöglich wieder entfernt.