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ALLRIS - Auszug

26.02.2019 - 5 Natura 2000 - Information durch die Verwaltung

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Wortprotokoll

Fachdienstleiter Sander erläutert ausführlich die wesentlichen Aspekte der noch zu erlassenden Verordnung zum Naturschutzgebiet. Dieses diene der Vernetzung der bereits ausgewiesenen Naturschutzgebiete in der Allerniederung in Klein Hehlen über das Gebiet zwischen Tangente im Westen und der Blumlage im Osten und schließlich vom Herzog-Ernst-Ring bis zur Allerbrücke der K57 in Altencelle.

 

Nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates wird die Sitzung von 19:06 Uhr bis 20:22 Uhr für Bürgerfragen unterbrochen.

 

In der Sitzungsunterbrechung meldeten sich die zahlreich erschienen Altenceller Landwirte zu Wort. In der Diskussion ging es vor allem um die Frage, weshalb ein Naturschutzgebiet mit entsprechender Verordnung ausgewiesen werden solle und nicht ein Landschaftsschutzgebiet. Die Landwirte befürchten Nutzungseinschränkungen und lehnen Fremdeinschränkungen und Einflüsse auf ihrem Grund und Boden ab.

 

Die Verwaltung entgegnet, dass in der Verordnung zum Naturschutzgebiet allgemeinverbindliche Verhaltensregeln festgelegt werden und wo landwirtschaftliche Nutzung auf Grünland vorhanden ist auch ein Erschwernisausgleich ermöglicht werden könne. Dieses sei im Landschaftsschutzgebiet nicht möglich.

 

Die formelle Beteiligung des Ortsrates zum Ausweis des Naturschutzgebietes und der entsprechenden Verordnung erfolge zu gegebener Zeit.