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ALLRIS - Auszug

09.05.2019 - 3 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

3.1 Neuer Feuerwehrstandort in Altencelle – Antrag der FDP im Ortsrat (TOP 6, 26.02.2019)

Für die Umsetzung der bereits geplanten oder im Bau befindlichen Objekte der Feuerwehren in den anderen Ortsteilen gemäß der Prioritätenliste werde mit einem Zeitraum von mind. acht Jahren gerechnet. Erst danach könne in Altencelle mit dem Neubau begonnen werden. Aufgrund des langen Vorlaufs werde die Verwaltung davon absehen, sich bereits jetzt auf ein Grundstück in Altencelle festzulegen.

Die Verwaltung werde den Antrag aber zum Anlass nehmen, im Gespräch mit der FFW und dem Ortsrat Altencelle zu bleiben.

 

Der Antragsteller verweist auf mögliche bauliche Verdichtung im Ortsteil und bittet um frühzeitigen Einstieg in die Grundstückssuche und Planung.

3.2 Sackgassenschild Lessingstraße (TOP 15.2, 26.02.2019)

Zur Vermeidung eines „Schilderwaldes“ seien in sämtlichen ähnlichen Straßen im Stadtgebiet die Beschilderungen „Sackgasse“ entfernt worden.

 

3.3 Planungskosten Burger Landstraße (TOP 15.3, 26.02.2019)

Die Verwaltung teilt mit, dass die Vermessung vorliege und der Vorentwurf beauftragt sei. Sobald ein Ergebnis inklusive einer Kostenschätzung vorliege, könne dieses im Ortsrat vorgestellt werden. Da die Maßnahme in der mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten sei, werden zurzeit vordringlich Maßnahmen mit höherer Priorität bearbeitet.

 

Im Ortsrat besteht Uneinigkeit darüber, ob die Sanierung der Burger Landstraße schneller vorangetrieben werden solle:

 

Ortsratsmitglied Höhler verweist auf die Große Redder, die bereits zwei Mal eine Oberflächenbehandlung erhalten habe, während die Burger Landstraße seit ihrem Bau nur stellenweise ausgebessert worden sei.

 

Ortsratsmitglied Roselieb weist darauf hin, dass nach derzeitigem Recht die Anwohner an den Ausbaukosten beteiligt werden müssen und mahnt, zurückhaltend zu agieren.

 

Ortsratsmitglied Höhler stellt den Antrag, für eine der nächsten Sitzungen einen Fachmann zum Thema „Erhebung von Ausbaubeiträgen“ einzuladen. Der Antrag wird mit einer Ja-Stimme, zwei Enthaltungen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

3.4 Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Lärchenweg zwischen Fliederweg und Birkenhain (TOP 15.3, 26.02.2019)

Der Ordnungsbehörde liegen noch weitere Beschwerden vor. Nach Lösungsmöglichkeiten gegen die nächtliche Raserei werde gesucht.

 

3.5 Straßenbaumaßnahmen FD 67.2 – Oberflächenbehandlung Altenceller Trift und Bruchweg (TOP 15.4, 26.02.2019)

Der Fachdienst Straßenbetrieb teilt mit:

Seitens des Fachdienstes Straßenbetrieb werden auch in diesem Jahr Oberflächenbehandlungen auf verschiedenen Wirtschaftswegen durchgeführt, u. a. auch auf einem Teilstück der Altenceller Trift (vom Bruchweg bis zur Grabenbrücke) und auf dem Bruchweg in Altencelle. Diese beiden Straßenabschnitte haben bereits vor 20 Jahren eine Oberflächenbehandlung  bekommen und konnten so – ohne große Reparaturen – diesen Zeitraum überdauern. Jetzt ist diese Verschleißschicht abgetragen und muss erneuert werden.

Bei diesen Unterhaltungsarbeiten werden mittels Reparaturzug Bitumenemulsion und Splitt zur Herstellung einer neuen Verschleißschicht aufgebracht. Da die Oberflächenbehandlung eine abdichtende Wirkung aufweist, werden die vorhandenen porösen Asphaltdecken und Risse geschlossen und das Oberflächenwasser kann nicht mehr in den Baukörper gelangen. Diese Maßnahme trägt wesentlich zur Lebensverlängerung der genannten Wirtschaftswege bei. Eine Oberflächenbehandlung ist, zum richtigen Zeitpunkt angewandt, ein Garant für die Werterhaltung und Lebensverlängerung der Straße.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Oberflächenbehandlungen in Wirtschaftswegen, die Straßensubstanz noch einmal längerfristig vor dem Verfall retten können und so wesentlich weniger Einsätze zur Verkehrssicherungspflicht bei niedrigen Temperaturen durch Frostaufbrüche haben.

Wenn erst großflächig Löcher und andere Schäden auftreten, ist eine Oberflächenhandlung nicht mehr möglich. Dann kann nur durch Deckschichtersatz die Straßen erhalten werden. Diese Maßnahme ist jedoch um ein Vielfaches kostenintensiver.

 

3.6 Mülleimer an der Grundschule (TOP 15.5, 26.02.2019)

Eine Verkürzung der Leerungsintervalle ist von städtischer Seite nicht möglich. Die Revierkolonne fährt den Schulhof und somit den Mülleimer schon regelmäßig an, hat aber noch ein weiteres riesiges Stadtgebiet zu betreuen.

Der Mülleimer wird zur Entsorgung von Hausmüll missbraucht. Das kann man auch durch häufigeres Entleeren nicht abstellen (eher noch begünstigen).

 

3.7 Freischneiden von Laternen und Verkehrsschildern (15.8, 26.02.2019)

Die Aufforderungen zum Freischneiden sind an die jeweiligen Grundstückseigentümer bereits erfolgt.