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ALLRIS - Auszug

14.11.2019 - 4 Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Schmidtmann belehrt Herrn Taubenheim bezüglich der ihm nach den §§ 40 – 42 Nds. Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten und verpflichtet ihn durch Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original des Protokolls als Anlage beigefügt.