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ALLRIS - Auszug

17.12.2018 - 3 Feststellung der Tagesordnung des öffentlichen ...

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Wortprotokoll

Bezüglich des Tagesordnungspunktes 5.1 „Haushaltssicherungskonzept 2019“ informiert der Ratsvorsitzende, dass der Rat in der Sitzung am 29.11.2018 das von der Verwaltung vorgelegte Haushaltssicherungskonzept (siehe Vorlage BV/0259/18) mehrheitlich abgelehnt hat. Damit sich der Rat heute nochmals mit dieser Thematik befassen kann, habe heute der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung gemäß § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung einstimmig bei einer Enthaltung empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt, den in der Sitzung am 29.11.2018 gefassten Ablehnungsbeschluss („Der Rat lehnt mit 20 Ja-Stimmen und 22 Nein-Stimmen das Haushaltssicherungskonzept 2019 in der beratenen Fassung ab.“) aufzuheben.

 

Danach beantragt Beigeordneter Trenkenschu, den Tagesordnungspunkt 5 „Beschlüsse zum Haushalt 2019“nzlich abzusetzen, da der in § 1 der Geschäftsordnung des Rates geforderte Eilfall zur Verkürzung der Ladungsfrist nicht gegeben sei. Eine vernünftige Vorbereitung auf diese Sitzung sei nicht möglich gewesen. Ebenso sehe er keinen Nachteil für die Stadt Celle, wenn der Haushalt nicht heute, sondern erst in ein bis zwei Monaten verabschiedet werde. Im Übrigen könne es nicht sein, dass heute nochmal über das Haushaltssicherungskonzept 2019 abgestimmt wird, getreu nach dem Motto: „Es wird so lange abgestimmt, bis das Ergebnis passt“. Weiterhin sei es sinnvoll, die Kreistagssitzung am 20.12.2018 abzuwarten, denn dort zeichne sich ab, dass für den städtischen Haushalt erhebliche Mittelzuweisungen und Kostenreduzierungen beschlossen werden, so dass ggf. größere Kompensationen im städtischen Haushalt nicht erforderlich sein werden. Ratsherr Ohl unterstützt die Ausführungen des Beigeordneten Trenkenschu, er sehe hier auch keine Eilbedürftigkeit. Er fühle sich schlichtweg überrumpelt.

 

Die städtische Justiziarin Frau Martin führt aus, dass der Nachteil für die Stadt Celle allein schon darin bestünde, dass sich bei einer Beschlussfassung über den Haushalt erst im Februar/März 2019 die haushaltslose Zeit bis Mitte 2019 hinziehen würde, d. h. man habe ggf. dann erst einen genehmigten Haushalt. Deshalb sei eine Beschlussfassung heute glich. Erster Stadtrat Bertram ergänzt, dass beim Haushaltssicherungskonzept 2019 substantielle Änderungen eingearbeitet worden seien. Bezüglich einer möglichen haushaltslosen Zeit bis Mitte 2019 weist er darauf hin, dass in diesem Zeitraum keine freiwilligen Leistungen ausgezahlt werden dürften. Die im Raum stehenden Rückerstattungen des Landkreises könnten nicht als Deckung für investive Maßnahmen verwendet werden, denn solche Zahlungen können nur im Ergebnishaushalt vereinnahmt werden; eine Übertragung in den Finanzhaushalt sei nicht möglich.

 

Danach lässt der Ratsvorsitzende über den o. g. Absetzungsantrag des Beigeordneten Trenkenschu abstimmen. Dieser wird mehrheitlich mit 28 Nein-Stimmen, 9 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.

 

Ratsherr Ohl beantragt, den Tagesordnungspunkt 4Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsordnung“ abzusetzen, da die in § 17 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Einwohner/innen gesetzte Frist gar nicht eingehalten werden konnte. Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass er grundsätzlich recht habe, dennoch sollte dieser Punkt auf der Tagesordnung bleiben, da nach § 4 der Geschäftsordnung („Regelmäßiger Sitzungsverlauf“) u. a. eine Einwohnerfrage bei Ratssitzungen vorgesehen sei. Aus den vorgenannten Gründen sei sie heute ausnahmsweise nicht möglich. Im Rat besteht Einvernehmen, so zu verfahren.

 

Abschließend wird die Tagesordnung mit 28 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen genehmigt.