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ALLRIS - Auszug

06.03.2019 - 5 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

5.1 Kopfweiden an der Fuhse (TOP 11.2, 15.05.2018, 8.2, 13.11.2018)

Die Weiden am Hörstenweg stehen für Herbst auf dem Programm. (Vollzugsmeldung war Missverständnis).

 

5.2 Busbank Kiefernweg / Dasselsbrucher Straße gegenüber Westfeld (TOP 11.1, 15.05.2018, 8.1, 13.11.2018)

Der Straßenkontrolleur war nochmal vor Ort: Die Bank wird schnellstmöglich ersetzt.

 

Beantwortung der schriftlichen Anfragen der CDU-Fraktion:

 

5.3 Durchsetzung eines Halteverbotes in der Lindenallee

Der Verwaltung ist die Parkproblematik bei Veranstaltungen bekannt, die Veranstalterin stehe deswegen mit der Bauaufsicht und der Straßenverkehrsabteilung im regelmäßigen Austausch. Während einer Veranstaltung, an der verschiedene Anbieter Waren anbieten und ausstellen, kann keine Befahrung des Lindenhofes stattfinden. Lediglich die Fahrzeuge der Beschicker können während der Veranstaltung auf dem Gelände verbleiben.

 

Die Stadt Celle habe bei der letzten genehmigten Veranstaltung (Weihnachtsmarkt) eine Beschilderung angeordnet, die sich bewährt hat:

Einseitiges absolutes Haltverbot auf der Lindenallee in Richtung Innenstadt und gegenüberliegend Gehwegparken.

 

Auch für zukünftige Veranstaltungen werde so verfahren.

 

Hinweis: Durch diese Maßnahme auf der Lindenallee werde allerdings nicht verhindert werden können, dass anliegende Straßen mit Fahrzeugen vollgeparkt werden.

 

Der Ortsrat bittet darum, das Gehwegparken nicht zu gestatten. Auf der anderen Straßenseite gelte absolutes Haltverbot, so dass stadteinwärts auch auf der Straße geparkt werden könne.

 

Darüber hinaus bittet der Ortsrat zu prüfen, ob in Weiterführung der Lindenallee von der Bushaltestelle bis zum Tanzhaus ein absolutes Haltverbot eingerichtet werden könne. Die in diesem Bereich befindlichen Straßeneinmündungen seien von der Lindenallee schlecht einsehbar.

 

 

5.4 Durchsetzung eines Haltverbots auf der Eingangszuwegung zum Friedhof aus Richtung Lindenallee

Nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung wird mitgeteilt, dass von deren Seite noch nicht festgestellt wurde, dass im Bereich des Einganges Lindenallee auffällig oft geparkt werde. Vor allem der Friedhofsbetrieb selber und die Bestatter nutzen die Tore, um auf den Friedhof zu gelangen. Der Friedhofsbetrieb spricht sich gegen eine Pollerlösung aus, da ansonsten alle Bestatter mit einem Sechskant ausgestattet werden müssten.

 

Eine zusätzliche Beschilderung lehne die Verwaltung ab. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) umfasse grundsätzliche Regeln, die alle Teilnehmer am Straßenverkehr beachten und befolgen müssen. Hierzu gehören auch Vorschriften zum Halten und Parken. Bezüglich des Parkens ist vor allem § 12 Abs. 4 von Bedeutung. Demnach ist sowohl das Parken als auch das Halten auf dem Gehweg grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch dann, wenn Sie bei  Parken nur halb auf dem Gehweg stehen.

 

5.5 Einschränken der Durchfahrmöglichkeit im Dirschauer Weg

Der Wirtschaftsweg befinde sich nicht im Eigentum der Stadt Celle. Der am Bahndamm liegende, nicht befestigte Weg sei im Besitz der Deutschen Bahn und werde auch von dort unterhalten.

Die Stadt Celle könne somit nicht tätig werden.