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ALLRIS - Auszug

11.09.2019 - 3 Verpflichtung neuer beratender Mitglieder

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Wortprotokoll

Die neuen beratenden Mitglieder werden vom Ausschussvorsitzenden über ihre Pflichten belehrt und anschließend verpflichtet. Beide erhalten eine Ausgabe des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.