19.09.2019 - 5 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Gelände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 19.09.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Gelände zwischen der Straße Bremer Weg, der geplanten Westtangente, der Hollenkampstraße/ Westteil mit Übergang in den Verkopplungsinteressentenweg in Richtung Vorkampstraße, dem Gr. Hehlener Kirchweg und der Zugbrückenstraße“ der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Der Anregung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden mit Schreiben vom 06.05.2019 wird teilweise entsprochen, die sonstigen Hinweise und die Begründung werden ergänzt.
- Der Anregung des Landkreises Celle mit Email vom 20.05.2019 wird teilweise entsprochen, die sonstigen Hinweise und die Begründung werden ergänzt.
- Der Anregung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie mit Schreiben vom 23.05.2019 wird entsprochen und die Begründung des Bebauungsplanes ergänzt.
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Gelände zwischen der Straße Bremer Weg, der geplanten Westtangente, der Hollenkampstraße/ Westteil mit Übergang in den Verkopplungsinteressentenweg in Richtung Vorkampstraße, dem Gr. Hehlener Kirchweg und der Zugbrückenstraße“ der Stadt Celle wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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39,2 kB
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