28.03.2019 - 6 Bebauungsplan Nr. 16 GrH der Stadt Celle "Wohng...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 28.03.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung trägt vor und teilt mit, dass die Genehmigung der parallelen 99. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Wohnbauflächen Zur Hasselklink/Nord“ kürzlich erteilt worden sei.
Die Fraktion B90/Die Grünen fragen nach den Erschließungskosten für die Entwässerung und dem Verhältnis der Kosten zu anderen Baugebieten. Der Stadtbaurat teilt mit, dass noch keine Erschließungskosten vorliegen würden und ergänzt, dass aufgrund der örtlichen Verhältnisse ein vergleichsweise hoher Aufwand betrieben werden müsse. Er begründet die Standortwahl mit der Verfügbarkeit der Grundstücke sowie der guten infrastrukturellen Ausstattung.
Die AfD-Fraktion fragt nach, ob die Bedenken, die vonseiten der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade im Verfahren vorgetragen worden sei, berücksichtigt wurden. Die Verwaltung teilt mit, dass man mit der Handwerkskammer und dem betroffenen Handwerksbetrieb gesprochen habe. Die Festsetzungen zum Bestandsschutz seien entsprechend klargestellt worden.
Der Ausschuss gibt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme folgende Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 GrH der Stadt Celle „Wohngebiet Im Tale sowie der dazugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
Den Anregungen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) mit Schreiben vom 09.01.2019 wird entsprochen
Den Anregungen der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade mit Schreiben vom 09.01.2019 wird teilweise entsprochen
Den Anregungen des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Niedersachsen (NABU) mit Schreiben vom 22.01.2019 wird teilweise entsprochen
Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 08.01.2019 wird teilweise entsprochen
Den Anregungen der Unteren Wasserbehörde, Immissionsschutzbehörde und Unteren Bodenschutzbehörde mit Schreiben vom 18.01.2019 wird teilweise entsprochen
Den Anregungen des Amtes für regionale Landesentwicklung mit Schreiben vom 23.01.2019 wird teilweise entsprochen
Den Anregungen des Belangträgers A mit Schreiben vom 08.01.2019 wird entsprochen.
Der Bebauungsplan Nr. 16 GrH der Stadt Celle „Wohngebiet Im Tale“ mit örtlichen Bauvorschriften wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB sowie die dazugehörige Begründung beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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